Essen. . Er schweigt, aber laut Staatsanwaltschaft soll der 29-Jährige seine eigene Mutter angegriffen und verletzt haben. Im Wahn.
Eine Horrorvorstellung: Mit dem Brotmesser soll der 29-jährige Essener seine Mutter angegriffen und verletzt haben. Doch dafür ist er laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft nicht verantwortlich. Er soll an einer Psychose leiden, schuldunfähig sein. Vor der VII. Essener Strafkammer geht es seit Mittwoch um die Frage, ob er in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden soll.
Am 10. Februar 2017 tauchte er um sechs Uhr morgens in der Küche der elterlichen Bäckerei auf, heißt es. Verwirrt wirkte er. Sagte zur Mutter, sie solle ihm „die Nazis“ bestellen. Als sie sich weigerte, habe er ein Brotmesser gezückt, sie derbe beleidigt, so die Antragsschrift. Er habe der Mutter ins Gesicht geschlagen, ihr fünfmal in den Unterarm geschnitten. Als der Vater zur Hilfe kam, soll er auch diesen geschlagen haben.
Wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand gegen die Polizei muss sich der 29-Jährige jetzt verantworten. Insgesamt acht Vorwürfe gilt es für die VII. Strafkammer aufzuklären. So hatte bereits die Cousine des Angeschuldigten Strafanzeige gestellt: „Ich werde deinen Freund töten“, soll er ihr mehrmals über Facebook gedroht haben.
Haschisch seit dem 13. Lebensjahr
Auch einen scheinbar Unbekannten soll der Bedingrader, der seit dem 13. Lebensjahr Hasch rauchen soll, auf der Schloßstraße zu Boden getreten haben. Selbst als die Polizei kam, war er nicht zu beruhigen, heißt es. Plötzlich habe er dem anderen Mann die Nase blutig geschlagen. Für diesen war der Vorfall doppelt ärgerlich: Einbruchswerkzeug fand die Polizei in seinem Rucksack. Aber auch der Beschuldigte machte es ihr nicht leicht: Aggressiv sei er gewesen, nannte sie „Bullenschweine“.
Laut Verteidiger Thorsten Mamat wird der 29-Jährige zu den Vorwürfen schweigen. Redselig zeigt er sich dagegen, als Richter Feldhaus die zahlreichen Anträge zur Sprache bringt, die er aus der Haft stellte: Die geschlossene Psychiatrie gefällt ihm nicht, andere hätten viel weniger Überwachung als er. Richter Feldhaus wird es zu bunt: „ Das ist kein Hotel“, sagt er, erlaubt aber den Besuch von Vater, Bruder und der 88-jährigen Oma. Nur die Mutter darf nicht kommen. Denn sie soll später unbeeinflusst aussagen. Für den Angeschuldigten ist das nicht nachvollziehbar, das Verhältnis sei wieder bestens. Am 10. Februar sah das anders aus: „Das Messer schneidet ja gar nicht“, hatte er sich beschwert.