Essen. . “Pumpgun-Bilal“ hieß der Libanese früher wegen seiner Taten im Milieu. Jetzt ist es Streit mit der Ehefrau, der ihn ins Gefängnis bringen soll.

„Wäre die Ehe mal geklärt, könnte er ein straffreies Leben führen“, ist sich Staatsanwalt Gabriel Wais sicher. Doch viel Zeit bleibt dem Essener Bilal H. für die Klärung der ehelichen Unstimmigkeiten nicht mehr: Amtsrichterin Melanie Mühlenkamp verurteilte den 36-Jährigen am Mittwoch wegen Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizisten zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Der Angeklagte, der früher als Libanese im Nordviertel aktiv war, ist kein unbeschriebenes Blatt. Seit 1998 beschäftigt er die Justiz. Doch nannte man ihn wegen seiner Taten früher „Pumpgun-Bilal“, ist seit einiger Zeit die eher schwierige Beziehung zu seiner Ehefrau Thema vor der Strafjustiz. Sein Bewährungshelfer: „Der Knackpunkt ist: Sie können nicht mit, aber auch nicht ohne den anderen.“

Polizist fühlt sich offenbar bedroht

Ihr Hilferuf war es, der die Polizei am 4. September 2017 zur ehelichen Wohnung in Altendorf rief. Hier fand sie einen durch Pfefferspray geschwächten Bilal H. sowie Ehefrau und Tochter, die beide umgehend flüchteten. Als auch Bilal den Ort des Geschehens verlassen wollte, eskalierte die Situation. Draußen gesellten sich einige Nachbarn dazu, schalteten sich ein. Der Polizist, laut einem Anwohner „mindestens zwei bis drei Köpfe“ kleiner als Bilal H., fühlte sich offenbar bedroht und zog seine Waffe. Zwischendurch soll der Angeklagte ihm einen Schlag mit dem Ellenbogen versetzt haben.

Schlag gegen Freundin der Frau

Dass der Polizist aber auf den Angeklagten eingeschlagen hätte, zieht Richterin Mühlenkamp in Zweifel: „Die sind doch nicht lebensmüde“, sagt sie. Denn Bilal H., das muss man wissen, wollten mal sieben Polizisten im Gerichtssaal unter Kontrolle bekommen – mit Mühe.

Mehr Klarheit herrschte im zweiten Anklagepunkt: Da hatte der 36-Jährige sogar gestanden, eine Freundin seiner Frau ins Gesicht geschlagen zu haben. Diese ist seitdem auf einem Ohr halbtaub. Anlass: ein Streit des Ehepaares, angeblich wegen nicht abgeholter Wäsche. Als reines Opfer wollten die Juristen die Frau des Angeklagten nicht bezeichnen. Denn die Dame soll sich mit Baseballschläger und Pfefferspray durchaus mal zu wehren wissen.

Bewährung gibt es nicht. Um in der Berufungsverhandlung Chancen darauf zu haben, so rät ihm die Richterin, sollte er sein Leben ändern, etwa einen festen Job bekommen. „Das mache ich auf jeden Fall, Frau Richterin“ verspricht er.