Im Streit um die Bebauungspläne auf dem Gelände sieht die Kommunalaufsicht wesentliche Argumente nicht gewürdigt.
Der Streit um die Frage, was denn auf dem Gelände der ehemaligen Beitz-Villa in Bredeney nun an Bebauung möglich ist, geht womöglich in eine neue Runde. Denn die Bezirksregierung, die der Stadt einst verboten hatte, zwei Dutzend luxuriöse Wohneinheiten per Bauvorbescheid durchzuwinken, beharrt weiter auf ihrem alten Standpunkt, dass es sich bei dem Grundstück planungsrechtlich um einen sogenannten Außenbereich handelt.
Weil die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen dies vor einigen Wochen anders sah, hat die Kommunalaufsicht nun rechtliche Schritte gegen das Urteil eingeleitet. Anders als in früheren Zeiten kommt es allerdings nicht automatisch zu einem Berufungsverfahren, vielmehr muss die Zulassung desselben beim Oberverwaltungsgericht in Münster erst beantragt und vor allem fundiert begründet werden.
Auf Anfrage ließ die Bezirksregierung jetzt durchblicken, was sie am Urteil aus Gelsenkirchen zu kritteln hat: Die Verwaltungsrichter, so heißt es da, hätten für ihre Begriffe „maßgebliche Beurteilungskriterien unbeachtet gelassen“. Insbesondere lasse das Urteil „eine substanziierte Auseinandersetzung mit der maßgeblichen Umgebungsbebauung vermissen“.
Ob man in Münster dieser Kritik etwas abgewinnen kann, muss sich erst noch erweisen. Auch wann über das Berufungsansinnen entschieden wird, ließ die Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts gestern offen: „Das ist von Fall zu Fall verschieden“, so OVG-Richterin Gudrun Dahme. Sollte das Gericht die Berufung zulassen, geht der Villen-Streit in eine neue zeitraubende Runde. Lehnt es den Antrag ab, würde das Urteil aus Gelsenkirchen damit rechtskräftig – und die Tage der alten Beitz-Villa am Weg zur Platte in Bredeney wären gezählt.