Essen. . Die Stadt Essen hatte den Mietvertrag für Gabriels Asyl-Unterkunft vorzeitig und fristlos gekündigt. Und das zu recht wie das Landgericht befand.
Ratsherr Arndt Gabriel ist mit seiner Klage gegen die Stadt Essen über ausstehende Mietzahlungen für seine zur Flüchtlingsunterkunft umgebaute Gewerbeimmobilie an der Münchener Straße gescheitert. Richterin Jennifer Mäuer wies seine Klage zurück. Die fristlose Kündigung des Mietvertrages durch die Stadt sei rechtens.
449 Flüchtlinge sollten in dem Gebäude unterkommen
Gabriel mag es geahnt haben. Der Urteilsverkündigung am Donnerstag blieb er fern. Auch von der Gegenseite ließ sich niemand sehen. Richterin Mäuer hatte schon beim Gütetermin im April durchblicken lassen, dass sie die Argumente der Stadt überzeugender fand. Die war aus dem 2016 mit Gabriels w-sale Immobilien GmbH geschlossenen Mietvertrag vorzeitig ausgestiegen, weil das Gebäude nicht rechtzeitig fertig geworden war. 449 Flüchtlinge sollten dort unterkommen.
Wie Richterin Mäuer ausführte, hatte Gabriel es verabsäumt, eine Halle abzureißen und dort wie vertraglich vereinbart einen Außenbereich anzulegen: „50 Prozent Pflaster, 50 Prozent Wiese mit Spielmöglichkeiten“. Nichts, was dem eigentlichen Zweck des Gebäudes im Wege gestanden hätte, aber nach Auffassung des Gerichts Grund genug, um den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen.
Die Flüchtlingswelle ebbte bereits ab
Dass die Stadt auch Mängel innerhalb des Gebäudes angeführt hatte, „teils berechtigt, teils unberechtigt“, so die Richterin, spielte bei der Urteilsfindung keine Rolle. Ebenso der Umstand, dass die Flüchtlingswelle im Herbst 2017 abebbte und die Stadt nicht mehr derart unter Druck Stand, Flüchtlinge unterzubringen.
Nicht nur die Miete für Oktober 2017, die er hatte einklagen wollen, muss Arndt Gabriel in den Wind schreiben. Mehr als fünf Millionen Euro hätte der bis 2027 verabredete Asyl-Deal eingebracht. Der Traum vom leicht verdienten Geld, er ist geplatzt.