Die Intention des Anfang 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz III war gut: Die Lage der Pflegebedürftigen sollte sich klar verbessern. So sollte der Begriff der Pflegebedürftigkeit weiter gefasst werden. Lange Zeit hatte er sich vor allem auf körperliche Einschränkungen bezogen und war Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen nur unzureichend gerecht geworden. Das betraf besonders Senioren mit Demenzerkrankungen, die oft körperlich kaum eingeschränkt sind, ihren Alltag aber dennoch nicht selbstständig bewältigen können.

Die Intention des Anfang 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz III war gut: Die Lage der Pflegebedürftigen sollte sich klar verbessern. So sollte der Begriff der Pflegebedürftigkeit weiter gefasst werden. Lange Zeit hatte er sich vor allem auf körperliche Einschränkungen bezogen und war Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen nur unzureichend gerecht geworden. Das betraf besonders Senioren mit Demenzerkrankungen, die oft körperlich kaum eingeschränkt sind, ihren Alltag aber dennoch nicht selbstständig bewältigen können.

Darum habe man die Kriterien für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und durch Medicproof neu gefasst und „die Leistungen der Pflegeversicherung auf dieser Grundlage verbessert“, sagt das Bundesgesundheitsministerium.
Aus den drei Pflegestufen wurden ab 2017 fünf Pflegegrade. „Insbesondere Menschen mit Demenz haben nun einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen“, versprach das Ministerium. Und: „Viele Pflegebedürftige erhalten nochmals deutlich höhere Leistungen als heute.“ In der Praxis zeigt sich aber, dass die bessere Versorgung nur zum Teil durch die Pflegeversicherung gedeckt ist. Und so werden die teils erheblichen Mehrausgaben an die alten Menschen weitergegeben.