Essen. . Eine Essenerin wollte die Flexirente nutzen, um sich langsam aus dem Arbeitsleben zu verabschieden. Doch der Plan erwies sich als folgenschwer.

Seit Juli 2017 gibt es die neue Flexirente. Sie soll dafür sorgen, dass Rentner länger im Arbeitsleben bleiben und flexibel hinzuverdienen können. Für Christel Rest hat der Antrag auf Flexirente allerdings genau das Gegenteil bewirkt: Sie hat ihren langjährigen Arbeitsplatz verloren.

Die 64-Jährige arbeitete fast 50 Jahre für einen Hersteller von Elektronik-Teilen. Zwar würde die Buchhalterin erst zum 1. August 2019 ihr offizielles gesetzliches Renteneintrittsalter erreichen, aber wegen ihrer langen Berufszeit hat sie schon heute Anspruch auf eine Altersrente. „Nach so vielen Berufsjahren wollte ich aber noch nicht ganz aufhören zu arbeiten, sondern erstmal etwas Arbeitszeit reduzieren und so etwas kürzer treten“.

Nach der Beratung bei der Rentenversicherung wollte sie rund 400 Euro monatlich Rente beziehen und für etwa 3600 Euro im Monat weiter bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt bleiben. Als sie jedoch ihrem Arbeitgeber den Rentenbescheid vorlegte, erhielt sie postwendend ein Schreiben: Das Arbeitsverhältnis ende sofort. Das war im Dezember 2017. „Ich bin aus allen Wolken gefallen. Denn bei dem Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung war davon nie die Rede gewesen.“

Das Problem: In Christel Rests Arbeitsvertrag stand eine Klausel, dass das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt ausläuft, ab dem eine Altersrente bezogen wird. Diese Zusatzvereinbarung hatte sie bereits 2013 unterschrieben. Ein Passus, der im juristischen Sinne eine „Sachgrundbefristung“ ist.

Arbeitgeber zahlt Abfindung

Christel Rest wehrte sich gegen ihre quasi Kündigung und zog vor das Arbeitsgericht. Schließlich hatte sie sich auch finanziell ihren Übergang vom Berufsleben in die Rente anders ausgemalt. Ihr Anwalt Jürgen Graser argumentierte vor Gericht, dass die Rentenklausel mit dem Arbeitgeber zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wurde, als es die Flexirente noch gar nicht gab. Und zum anderen der Gesetzgeber damit ja keine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erreichen wolle, sondern das Gegenteil und die Formulierungen möglicherweise unklar seien.

Zu einer Entscheidung des Gerichts kam es nicht, obwohl die Richterin im mündlichen Verfahren andeutete, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wohl wirksam sei. Christel Rest bekam von ihrem Arbeitgeber schließlich noch eine Abfindung. Ihren Job ist sie trotzdem los.

Anwalt sieht Gesetzeslücke

„Aus meiner Sicht hätte der Rentenversicherungsträger Frau Rest fragen müssen, ob es eine solche Rentenklausel gibt“, sagt Arbeitsrechts-Anwalt Graser, der aber auch eine Gesetzeslücke sieht: Der Gesetzgeber hätte nach seiner Auffassung die Flexirente arbeitsrechtlich als Sachgrundbefristung ausnehmen müssen.

Sein Rat an alle diejenigen, die die Flexirente in Anspruch nehmen wollen: Genau schauen, was dazu im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Mehr Infos zur Flexirente auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung