Für die Essener Amtsgerichtsbezirke Essen, Essen-Borbeck und Essen-Steele sucht die Stadt über 1000 engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Schöffen werden wollen. Schöffen werden für jeweils fünf Jahre ernannt. Die nächste Amtsperiode für die Laienrichter beginnt am 1. Januar 2019. Der Einsatz der Schöffen ist für die Strafkammern des Landgerichts Essen sowie beim Amtsgericht Essen vorgesehen.
Für die Essener Amtsgerichtsbezirke Essen, Essen-Borbeck und Essen-Steele sucht die Stadt über 1000 engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Schöffen werden wollen. Schöffen werden für jeweils fünf Jahre ernannt. Die nächste Amtsperiode für die Laienrichter beginnt am 1. Januar 2019. Der Einsatz der Schöffen ist für die Strafkammern des Landgerichts Essen sowie beim Amtsgericht Essen vorgesehen.
Das Schöffenamt ermögliche Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und verlange Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Eine juristische Vorbildung oder Ausbildung ist nicht erforderlich. Schöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung und einen finanziellen Ausgleich als Ersatz für Verdienstausfall und Fahrtkosten. Gesucht werden Frauen und Männer, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Auch Bewerbungen als Jugendschöffen sind wieder möglich. Personen, die als Jugendschöffe tätig sein wollen, müssen als zusätzliche Voraussetzung erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Der Rat der Stadt muss doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie letztlich benötigt werden, so dass insgesamt 2200 Bewerber erforderlich sind. Interessierte können sich bis zum 18. Mai um die Aufnahme in die Vorschlagslisten bewerben. Die hierfür benötigten Meldevordrucke liegen in öffentlichen Einrichtungen aus, zum Beispiel in den Bürgerämtern und im Rathaus. Online können sich Interessenten unter www.essen.de/Schöffenwahl bewerben.
Die Beschlussfassungen über die Vorschlagslisten werden in den zuständigen Gremien bis Ende Juni erfolgen. Im Herbst 2018 wird der in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken gebildete Schöffenwahlausschuss die neuen Schöffinnen und Schöffen auswählen. Eine Benachrichtigung erfolgt dann direkt durch das jeweilige Gericht.