Essen. . Die Stadt darf die Verkehrsführung im Werdener Ortskern auf Beschluss des OVG Münster vorerst nicht ändern. Etappensieg für die Bürgerinitiative.
Für die Stadt Essen ist es ein Schlag ins Kontor. Die Bürgerinitiative „B 224 Werden“ kann in ihrem Bemühen, das vom Rat der Stadt beschlossene Verkehrskonzept vor Gericht zu Fall zu bringen, hingegen einen wichtigen Etappensieg verbuchen: Auf Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, darf die Stadt die Verkehrsführung im Werdener Ortskern vorläufig nicht ändern.
Der 8. Senat des OVG gab damit der Beschwerde einer Anliegerin statt, die gegen den Ratsbeschluss geklagt hat und kassierte einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wieder ein. Bis zum Abschluss des Hauptverfahrens dort darf die Stadt nicht mit den Bauarbeiten beginnen.
Ex-Bezirksbürgermeister fühlt sich bestätigt
Rita Boegershausen, Sprecherin der Bürgerinitiative, verkniff sich im Gespräch mit der Redaktion jegliche Genugtuung: „Das kommt dabei heraus, wenn sich eine Kommune nicht an geltendes Recht hält.“ An den Entscheidungsträgern in der Politik lässt Boegershausen kein gutes Haar. Einen nimmt sie ausdrücklich aus: CDU-Urgestein Hanslothar Kranz. Der langjährige Bezirksbürgermeister hatte als einziger seiner Fraktion gegen das Verkehrskonzept gestimmt. „Ich bin nicht schadenfroh, aber ganz Unrecht hatte ich ja nicht“, kommentierte Kranz gestern den Richterspruch.
Das Verkehrskonzept sieht im Wesentlichen vor, den Durchgangsverkehr der B 224 auf die Abteistraße zu verlagern, über die der Verkehr bislang ausschließlich nach Werden hineinführt. Die parallel verlaufende Brückstraße, über die der Verkehr aus dem Ortskern hinausführt, soll hingegen verkehrsberuhigt, die Einbahnstraßenregelung umgedreht werden.
Bund der Steuerzahler äußerte sich kritisch
Die Stadt verspricht sich davon, dass die Schadstoffwerte auf der schmalen und hochbelasteten Brückstraße sinken. Die breitere Abteistraße müsste mehr Verkehr aufnehmen. Anwohner fürchten, dass die zulässigen Grenzwerte dann dort überschritten werden. Kritisch hatte sich wiederholt auch der Bund der Steuerzahler geäußert. Aus Sicht der Steuerwächter wäre das knapp sieben Millionen Euro teure Verkehrskonzept pure Geldverschwendung.
Die Richter am OVG nahmen allein Anstoß an planungsrechtlichen Fragen und wiesen daraufhin, dass es um eine Bundesstraße geht. Für die Verlegung der Trasse bedürfe es nach dem Bundesfernstraßengesetz im Regelfall eines Planfeststellungsbeschlusses. Die geltenden Bebauungspläne könnten einen solchen nicht ersetzen. Eine einfacher Ratsbeschluss genüge nicht.
Warum die Stadt dies anders sah, bleibt vorerst offen. Ebenso, ob das Planfeststellungsverfahren nachgeholt wird. Dann wäre laut Gericht eine sogenannte Vorprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Eine solche fehlt bisher. Anwohner der Abteistraße, die stärker als bisher durch Lärm und Schadstoffe belastet würden, können sich darauf im weiteren Verfahren vor Gericht berufen. Die Aussicht, dass sie Recht bekommen, dürften nach dem gestrigen Beschluss des OVG, keine schlechte sein.