Der Tierfriedhof in Stoppenberg, um den in jüngster Zeit zahlreiche Halter bangten, sieht inzwischen verwaist aus. Lediglich vereinzelte Gräber von Hunden und Katzen sind an der Hallostraße überhaupt als solche erkennbar, eine Kerze brennt noch auf einer Ruhestätte. Doch die Beisetzung von Tieren als Grabbeigabe sei nach der Friedhofssatzung auch auf städtischen Friedhöfen erlaubt, sagt Stadtsprecherin Isabel Razanica.
Der Tierfriedhof in Stoppenberg, um den in jüngster Zeit zahlreiche Halter bangten, sieht inzwischen verwaist aus. Lediglich vereinzelte Gräber von Hunden und Katzen sind an der Hallostraße überhaupt als solche erkennbar, eine Kerze brennt noch auf einer Ruhestätte. Doch die Beisetzung von Tieren als Grabbeigabe sei nach der Friedhofssatzung auch auf städtischen Friedhöfen erlaubt, sagt Stadtsprecherin Isabel Razanica.
„Das ist bisher sehr selten, also ein bis zweimal, vorgekommen“, erklärt sie. Möglich seien bis zu vier Urnen als Grabbeigabe. Bei diesen gibt es allerdings auch einige Vorgaben zu beachten. So können Grabbeigaben nur gleichzeitig oder nachträglich zum verstorbenen Menschen gegeben werden. Die Flächen müssten gesondert ausgewiesen sein, immerhin gebe es einige Menschen, die nicht im selben Boden wie die Tiere bestattet werden möchten, erklärt die Stadtsprecherin.
Zur Tierbestattung im Garten verweist Isabel Razanica auf das Tierkörperbeseitigungsgesetz. „Grundsätzlich ist es nicht verboten, sein Tier im Garten zu begraben.“ Das gelte allerdings für Haustiere. Ein Pferd wäre beispielsweise nicht erlaubt. Im Zweifel sollte man sich zur Abklärung an das Veterinäramt wenden.
Einige Regeln gebe es aber in jedem Fall zu beachten: Grundstücke, die zu einem Wasser- oder Naturschutzgebiet gehören, könnten nicht genutzt werden, damit Leichengifte nicht Gewässer oder Böden verschmutzen. Die Tierleiche müsse außerdem mindestens einen halben Meter tief eingegraben werden, damit sie vor Beutegreifern geschützt wird. Allerdings könnten Halter kremierte Tiere gefahrlos begraben, so Razanica.