Essen. . In einem Essener Wald soll Nico S. versucht haben, eine 16-Jährige zu vergewaltigen. Um sie zu locken, hatte er einen Babysitter-Job angeboten.
Blau-weiße Busse von Polizei und Justiz, viele Uniformierte – der Aufmarsch an der Grenze der Essener Ortsteile Rüttenscheid/Stadtwald löst am Freitagmorgen Irritationen bei Anwohnern im Gewerbegebiet an der Heinrich-Held-Straße aus. Dabei ist es nur ein Ortstermin der XXIV. Strafkammer am Landgericht Essen, die im angrenzenden Waldgebiet die Örtlichkeit eines mutmaßlichen Vergewaltigungsversuchs untersucht.
„Kommen die wegen unserer Baustelle?“, fragt eine ältere Frau. Sie wird beruhigt: Keine Razzia. Bei Kälte und Regen geht die Strafkammer auf matschigem Waldboden ihrer Arbeit nach.
Angeklagter saß bereits wegen Vergewaltigung
Es geht um Nico S. (21), einen bereits vorbestraften Sexualtäter, der erst im März 2017 aus der Haft entlassen wurde. Dort hatte er eine dreijährige Jugendstrafe wegen besonders schwerer Vergewaltigung verbüßt, zu der ihn das Landgericht Essen verurteilt hatte. Er kam danach ins „KURS-Programm“ für rückfallgefährdete Sexualstraftäter.
Laut Anklage soll er schon zwei Monate nach der Entlassung eine junge Bochumerin, die er über das Internet kennengelernt hatte, in ihrer Wohnung zum Sex gezwungen haben. Sie verzichtete damals auf eine Anzeige.
Bei Ebay Job als Kindermädchen gesucht
Nur einen Monat später, am 26. Juni 2017, soll es zu der Tat im Stadtwald gekommen sein. Laut Anklage bereitete er sie genau vor. Denn eine Woche vor der mutmaßlichen Tat hatte eine 16-Jährige bei Ebay ihre Dienste als Kindermädchen angeboten.
Der Angeklagte, kinderlos, ging laut Anklage darauf ein und meldete sich bei ihr. Zunächst habe er sie am 21. Juni in der Essener City getroffen und dann am 24. Juni gefragt, ob sie zwei Tage später auf seine Tochter aufpassen könne. Treffpunkt dafür sei ein Waldstück. Dort werde ihm ein Kollege seine Tochter übergeben.
Die 16-Jährige sollte einen Rock tragen
Auffällig: Der schmächtige Angeklagte soll sich nach ihrer Größe erkundigt habe. Auch sie ist klein. Außerdem habe er ihr gesagt, sie solle einen Rock anziehen, weil das seiner Tochter besser gefalle.
Am 26. Juni trafen die beiden sich gegen 17 Uhr im Wald. Dort soll er sie auf einem kleinen Waldweg festgehalten, ihr ein Messer an den Hals gesetzt und eine Hand unter ihren Rock geschoben haben. Sie konnte sich aber befreien, heißt es weiter in der Anklage.
Rettung nach Tritt in den Unterleib
Ihm sei es zwar gelungen, sie einzuholen und erneut festzuhalten. Die 16-Jährige wehrte sich aber mit einem Tritt in seinen Unterleib. Sie rannte weg, fand Schutz bei einem 57-Jährigen, der in dem Wald seinen Hund ausführte.
Die schwangere Bochumerin, die der Angeklagte im Mai in ihrer Wohnung vergewaltigt haben soll, hatte ihn nicht angezeigt. Nach seiner Festnahme im Juni entdeckte die Polizei aber ihren Namen in seinem Handy.
Durch Ermittlungen zweites Opfer ermittelt
Außerdem gab es Chat-Protokolle, nach denen er diese Frau mit einem Messer bedroht habe. Die Polizei suchte die Frau auf. Danach erzählte sie, er habe sie gewarnt, falls sie ihn bei der Polizei anzeigen werde.
Seit mehreren Tagen verhandelt die Jugendstrafkammer gegen Nico S., der zwei Tage nach der mutmaßlichen Tat 21 Jahre alt wurde. Staatsanwältin Sonja Hüppe beantragte bereits sieben Jahre Jugendstrafe, in der die verbüßten drei Jahre inbegriffen sind. Außerdem forderte sie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.
Hat der Angeklagte freiwillig aufgegeben?
Verteidiger Jörn Dieker sprach dagegen von einem strafbefreienden Rücktritt von der versuchten Vergewaltigung. Das heißt: Hat Nico S. die Tat freiwillig aufgegeben oder sah er ein, dass er angesichts anderer Spaziergänger keine Chance mehr hatte?
Weil das Gericht diese Frage vor Ort prüfen wollte, gab es noch kein Urteil, es ist für den 19. Februar geplant. Richterin Karin Maiberg: „Hier draußen sieht man manches einfach besser.“