Essen. . Nach der Freilassung der sechs Syrer hat sich die Annahme einer staatsgefährdenden Straftat nicht stützen lassen. Behörden: Vorgehen war richtig.

  • 24 Handys und weitere Datenträger werden nach und nach untersucht
  • Inzwischen gibt es politische Kritik an dem frühen Zugriff der Behörden
  • Generalstaatsanwaltschaft stellt klar: „Wir würden es wieder so machen“

Nach der Freilassung von sechs Syrern, die wegen Terrorverdachts unter anderem in Essen festgenommen worden sind, laufen die Ermittlungen zwar weiter.

Die Auswertung von insgesamt 24 Handys, sechs Laptops und vier Tablets, die bei den Durchsuchungen in vier Städten sichergestellt wurden, hat jedoch keine Erkenntnisse gebracht, die die ursprüngliche Annahme einer schweren staatsgefährdenden Straftat erhärten konnten. Dies berichtete Christian Hartwig, Sprecher der federführenden Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, am Freitag auf Nachfrage.

Strafprozessordnung regelt das Vorgehen

Die Kritik des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), dass „zum wiederholten Male Hunderte Polizisten gegen angebliche Terroristen in Marsch gesetzt werden, die dann wieder freigelassen werden müssen“, wollte Hartwig als politische Äußerung „grundsätzlich nicht kommentieren“. Gleichzeitig stellte er aber klar: „Bei unveränderter Sachlage würden wir es wieder so machen.“

In der Strafprozessordnung sei das Vorgehen in solchen Fällen klar geregelt. Gebe es den Anfangsverdacht einer schweren staatsgefährdenden Straftat, seien die Behörden zu Hausdurchsuchungen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet. Man habe nicht verfrüht, sondern allenfalls in einem frühen Stadium einer möglichen Anschlagsplanung zugegriffen. Ergebe sich nach einer Ingewahrsamnahme wie im aktuellen Fall kein dringender Tatverdacht, müssen die Betroffenen mit Ablauf des auf ihre Festnahme folgenden Tages entlassen werden.