Essen. . Er hat schon schlimmere Delikte begangen. Jetzt wurde Bilal H. wegen seiner Randale in der Notaufnahme eines Essener Krankenhauses verurteilt.
Am Amtsgericht Essen stand am Donnerstag Bilal "Pumpgun" H. vor Gericht
Der 35-Jährige soll in der Notaufnahme des Elisabeth-Krankenhauses randaliert haben
Das Gericht verurteilte den Mann zu vier Monate Haft mit Bewährung und 60 Sozialstunden
Da sitzt er. Breit und kräftig, aber ruhig. Sein kontrolliertes Verhalten passt nicht ganz zu der Verurteilung, die Amtsrichterin Melanie Mühlenkamp am Donnerstag verkündet. Vier Monate Haft mit Bewährung, weil Bilal „Pumpgun“ H. am 3. November 2016 in der Notaufnahme des Elisabeth-Krankenhauses randaliert und Mitarbeiter beleidigt hatte.
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Es ist nicht das schlimmste Delikt, das er im Laufe seines 35-jährigen Lebens begangen hat. Immerhin hat er in jungen Jahren Schutzgelderpressungen im Milieu mit einer Pumpgun bedrohlicher gestaltet. 14 Vorstrafen hat er angehäuft, früher auch schon mal gesessen. Vielen in Polizei- und Justizkreisen gilt er als typischer libanesischer Berufsverbrecher. Doch in letzter Zeit bringt ihn meist nur seine cholerische Art vor den Kadi.
Gewalttätiger Streit mit seiner Ehefrau
Da sind oft die gewalttätigen Auseinandersetzungen mit seiner Ehefrau. Sie ist selbst ein temperamentvoller Mensch, zieht aber meist den Kürzeren beim Streit. Vor Gericht schweigt sie dann. So endet am Donnerstag die Verhandlung in diesem Punkt mit einem Freispruch.
Mutiger ist da ein 57 Jahre alter und eher schmächtiger Krankenpfleger aus dem Elisabeth-Krankenhaus. Während zwei Krankenschwestern bei ihrer Aussage geweint und „aus Angst“ ausdrücklich auf einen Strafantrag gegen Bilal H. verzichtet hatten, erzählte er vom Auftritt des Angeklagten im Krankenhaus.
Krankenschwester und Pfleger beleidigt
Er sei durch lautes Schreien aufmerksam geworden und habe in der Notaufnahme Bilal H. gesehen, der sich mit nacktem Oberkörper drohend aufgebaut hatte. „Schlampe, Versager“, habe er in Richtung der Schwestern gerufen. Hintergrund war, dass es Probleme gab, als ihm eine Kanüle im Handrücken gelegt wurde.
Allerdings war er wohl sehr fordernd in der Notaufnahme aufgetreten, so dass Richterin Mühlenkamp Verständnis fürs Personal zeigte: „Da würde ich auch zittern, wenn ich Herrn H. in einer solchen Situation einen Zugang legen müsste.“ Rechtsanwalt Marc Grünenbaum sagt, dass sein Mandant damals unter einer Nierenkolik gelitten hätte.
Kanüle aus der Hand gerissen
Von Schmerzen hatte der Krankenpfleger allerdings nichts mitbekommen: „Er riss sich die Kanüle raus, ließ sich nicht beruhigen. Er streckte mir seine Hand entgegen und sagte: ,Du Schwein, leck das Blut ab.’ Dann kam die Polizei.“
Die Juristen werten sein Verhalten in dieser Zeit als Ausnahmesituation, weil sein mittlerweile verstorbener Sohn damals an einem Hirntumor litt. Bilal H. entschuldigt sich beim Krankenpfleger, doch der scheint nicht gewillt sie anzunehmen. Die Richterin will das Verhalten von H. nicht entschuldigen, ihn deshalb aber auch nicht ins Gefängnis schicken. Damit er ein wenig Konsequenzen spürt, brummt sie ihm auch 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf. „Ein gerechtes Urteil“, sagt hinten im Saal sein Bruder Ali.