Essen. . Keine Tat, auf die man stolz sein kann: Ein 28-Jähriger steht vor Gericht, weil er einer Zehnjährigen in Essen das Smartphone entrissen hat.
- 28-Jähriger hat am Steeler Bahnhof einem zehn Jahre alten Kind das Handy entrissen
- Jugendgericht verhandelte den Fall, weil unter den drei Angeklagten ein 20-Jähriger saß
- Öffentlichkeitsfahndung brachte acht Tage nach der Tat den schnellen Erfolg
Zerknirscht guckt er, meist senkt der Angeklagte den Kopf. Es ist ja auch keine Tat, der er sich rühmen könnte. Einem Kind, einer Zehnjährigen, hat der 28-Jährige das Smartphone entrissen. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht Essen am Mittwoch zu einem Jahr Haft, gab ihm Bewährung.
Einen minder schweren Fall verneinte das Jugendschöffengericht angesichts des Opfers. Aber es honorierte, dass der Angeklagte nur wenig Gewalt angewendet hatte, um ans Telefon zu kommen.
Überwachungskamera lieferte Bilder
Das Jugendgericht verhandelte den Fall, weil unter den drei Angeklagten ein 20-Jähriger saß. Ursprünglich waren Polizei und Staatsanwaltschaft von einem Raubtrio ausgegangen, nach dem sie mit Bildern einer Überwachungskamera gefahndet hatten. Nachzuweisen war der Raub nur dem 28-Jährigen.
Mit seinen beiden Freunden lungerte er am 19. März mittags auf dem S-Bahnhof in Essen-Steele herum. In diesem Moment ging die Zehnjährige vorbei, in der Hand ihr Smartphone. Wenige Momente später löste der 28-Jährige sich von der Gruppe, lief eine Treppe hoch, dem Mädchen hinterher. Er sprach die Zehnjährige an, ob sie ihn einmal telefonieren lasse. Sie lehnte das ab. Da riss er ihr das Handy aus der Hand.
16-Jähriger bringt Räuber zu Boden
Gleichzeitig war ein 16-Jähriger die Treppe hochgekommen. Er beobachtete das Mädchen und den Mann im Gespräch. Plötzlich lief der Mann weg, das Kind schrie um Hilfe. Geistesgegenwärtig, ohne die Situation überblicken zu können, stellte der junge Mann dem Älteren ein Bein, brachte ihn zu Fall.
Doch die Festnahmeaktion scheiterte. Die beiden Freunde des Räubers kamen diesem zu Hilfe, drängten den 16-Jährigen weg. Gemeinsam flüchtete das Trio, versteckte sich in einem Wettbüro. Die Öffentlichkeitsfahndung brachte acht Tage später den schnellen Erfolg.
Angeklagter ist selbst Vater von drei Kindern
Da sitzt jetzt der 28-Jährige nach fünf Monaten U-Haft zerknirscht und reumütig. Er hat selbst Familie, ist Vater von drei Kindern. Er ist geständig, zeigt Mitgefühl mit dem Kind.
Für seine Tat macht er seine Heroinsucht verantwortlich. Er habe damals Geld für neues Rauschgift gebraucht. Vorbestraft ist er bislang nicht. Auch das ist mit ein Grund für die Bewährung. Außerdem muss er der Zehnjährigen das Smartphone ersetzen: 400 Euro in Raten von 50 Euro monatlich.
Mittäterschaft nicht nachzuweisen
Gegen die beiden Mitangeklagten gelingt der Nachweis der Mittäterschaft nicht. Sie hätten den Raub gar nicht sehen können und seien nur dem Freund zu Hilfe geeilt. Einer wird komplett freigesprochen, der 20-Jährige wegen Hehlerei zu zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt, weil er das Handy verkauft hatte. Dass er keine Bewährung bekam, begründete Richterin Mira Graf mit seinen vier Vorstrafen.