Eine Riesen-Spielhalle auf 1000 Quadratmetern gefährdet nach Ansicht der Stadt das neu entstandene Quartier.Nach geltendem Baurecht wäre das Projekt zulässig. Deshalb wird ein neuer Bebauungsplan aufgestellt

Die Weststadt: eine Erfolgsgeschichte. Hinter dem Colosseum sind die zehn Hektar der Industriebrache binnen zehn Jahren komplett vermarktet worden. Die jüngste geplante Ansiedlung allerdings sieht die Stadt nicht gerne: Ein "Event-Center mit mehreren Spielstätten" will sie mit Mitteln des Baurechts verhindern.

Planungsdezernent Hans-Jürgen Best übersetzte den Kommunalpolitikern den Begriff "Event-Center" so: "Das soll eine Spielhalle auf 1000 Quadratmetern werden, sieben- bis zehnmal größer als normale Hallen." Durch den Bebauungsplan wähnte sich die Verwaltung vor solchen Ansiedlungsplänen sicher. Sie will auf den letzten drei noch nicht genutzten Arealen der Weststadt den Mix aus "hochwertigen kulturellen und sozialen Einrichtungen", gewerbliche Nutzung und Wohnungen beibehalten. Deshalb schließt der Bebauungsplan auch ausdrücklich "Vergnügungsstätten, insbesondere Automaten- und Spielhallen" von einer Ansiedlung aus.

Allerdings: Nur in den Erdgeschossen. Der Betreiber des geplanten Event-Centers erkannte diese Lücke im Baurecht - und stellte eine Bauvoranfrage für Spielhallen im Untergeschoss.

Die Mitglieder des Planungsausschuss zeigten sich amüsiert über die Findigkeit des Betreibers, bremsten ihn aber dennoch aus. Auf Antrag der Bauverwaltung beschlossen sie eine Änderung des Bebauungsplanes und gaben der Verwaltung so eine Handhabe dafür, den Bauantrag für das "Event-Center" bis zu zwölf Monate auf die lange Bank zu schieben: Ist ein neuer Bebauungsplan in Arbeit, kann die Kommune nach dem Baugesetzbuch Baugesuche zurückstellen. Bis dahin muss dann die Änderung des Bebauungsplans beschlossen sein. Mit einem Verbot von Spielhallen und Automatenbetrieben. Auch im Keller.