Essen. . Im Prozess gegen Klaus Kunze, Ex-Chef der Entsorgungsbetriebe, hat das Gericht Anklagepunkte fallen gelassen. Schwerwiegende Vorwürfe bleiben.

  • Im Prozess gegen Klaus Kunze, Ex-Chef der Entsorgungsbetriebe, lässt Gericht Anklagepunkte fallen
  • Es geht um Gesundheitsvorsorge und Dienstwagen für Betriebsräte. Schwerwiegende Vorwürfe bleiben
  • Verfahren gegen Ex-Betriebsräte eingestellt. Ehemalige Vorsitzender muss zahlen und Sozialstunden leisten

Der Strafprozess gegen den ehemaligen städtischen Geschäftsführer der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE), Klaus Kunze, nähert sich der Zielgeraden. Der 73-Jährige muss sich, wie berichtet, vor dem Landgericht Essen, wegen der Veruntreuung von Firmengeldern verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zu Last, die Entsorgungsbetriebe um rund 757 000 Euro geschädigt zu haben. Kunze war Ende 2013 vorzeitig als Geschäftsführer ausgeschieden, nachdem Vorwürfe seitens des privaten Mitgesellschafters Remondis öffentlich geworden waren. Seit der Gründung der EBE 1998 stand er an der Spitze des Unternehmens.

Am Montag stellte die XII. Strafkammer das Verfahren in drei Anklagepunkten ein. Der Vorwurf, Kunze habe seinerzeit den Betriebsratsmitgliedern Thomas Altenbeck, Sadettin Adigüzel und Manfred Speder unberechtigterweise Dienstwagen zu Verfügung gestellt, welche die Betroffenen auch privat nutzten, wird nicht weiterverfolgt. Von Remondis beauftragte interne Ermittler hatten den Schaden, welcher der EBE dadurch entstanden sei, auf rund 40 000 Euro beziffert.

Gleiches gilt für medizinische Untersuchungen zur Gesundheitsvorsorge, die Kunze zwei Betriebsräten zubilligte, und die er selbst in Anspruch genommen hatte; auch diese Anklagepunkte sind nicht mehr Gegenstand des Prozesses.

Eingestellt: Dienstwagen und Gesundheitsvorsorge

Gegen die drei genannten Betriebsräte, die zunächst ebenfalls angeklagt waren, hat die Kammer die Verfahren bereits eingestellt, zum Teil unter Auflagen. So muss der ehemalige Betriebsratsvorsitzende Thomas Altenbeck 4000 Euro an die Staatskasse zahlen und 100 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten. Altenbeck waren in seiner Zeit als freigestellter Betriebsratschef unter der Ägide von Kunze Gehaltssprünge zugestanden worden; die Anklage stufte die Höhergruppierungen als unberechtigt ein.

Die EBE hatte Altenbeck im August 2014 verlassen, dem Vernehmen nach gegen eine Abfindung in Höhe von 250 000 Euro. Davon soll er 50 000 Euro an die EBE gezahlt haben – als Wiedergutmachung. Beide Seiten hatten sich auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt.

Altenbecks Nachfolger als Betriebsratsvorsitzender, Sadettin Adigüzel, wurde vom Gericht mit einer Zahlungsauflage in Höhe von 3000 Euro belegt. Auch gegen Manfred Speder wurde das Verfahren eingestellt, dies ohne Auflagen.

Zwei ehemalige Betriebsräte müssen zahlen

Der Hauptangeklagte Klaus Kunze sieht sich hingegen nach wie vor mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Dabei geht es insbesondere um Gestellung von Fahrern für die ehrenamtlichen Bürgermeister Annette Jäger und Rudi Jelinek sowie um die Beschäftigung des ehemaligen SPD-Ratsherrn und Mitangeklagten Harald Hoppensack als IT-Experten. Durch einen angeblich überteuerten Beratervertrag soll der EBE ein Schaden in Höhe von rund 122 000 Euro entstanden sein.

Die Verteidigung bemühte sich am Montag um die Anhörung weiterer Zeugen. Ob das Gericht den Beweisanträgen folgen wird, bleibt offen. Das Gericht hat acht weitere Verhandlungstage bis zum 8. Juni angesetzt. Es gilt allerdings als nicht ausgeschlossen, dass es schon vorher zu einem Urteil kommt.