Essen. . Das Verwaltungsgericht erörtert am Freitag eine Eil-Klage von Verdi. Sollte es der Argumentation folgen, sind alle 28 Sonntage 2017 platt.

  • Verdi hat im Eilverfahren gegen die 28 Verkaufssonntage in Essen geklagt
  • Das Verwaltungsgericht hat für Freitag dazu einen Erörterungstermin angesetzt
  • Sollte das Gericht Verdi folgen, dann wären alle Verkaufssonntage hinfällig

Das Ringen um die verkaufsoffenen Sonntage in Essen geht am Freitag in die erste, entscheidende juristische Runde: Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird am Mittag der Eilantrag von Verdi erörtert. Verdi hält alle 28 geplanten verkaufsoffenen Sonntage in diesem Jahr für rechtswidrig und hat dagegen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Weil ein normales Verfahren allerdings wohl mindestens ein Jahr dauern würde, hat die Gewerkschaft parallel auch einen Eilantrag gestellt, um bereits den ersten verkaufsoffenen Sonntag am 2. April juristisch anzufechten. An dem Sonntag sollen die Läden in der Innenstadt, Altenessen und in Werden öffnen dürfen.

Der für den Einzelhandel zuständige Gewerkschaftssekretär Kay Lipka verteidigte die juristischen Geschütze, die Verdi Essen jetzt auffährt: „Wenn wir nicht ins Eilverfahren gehen, dann wären dieses Jahr alle verkaufsoffenen Sonntage in Essen durch. Das ist nicht in unserem Interesse“, betonte er.

Gericht wird über gesamte Verordnung entscheiden

Sollte Verdi mit ihrem Eilantrag erfolgreich sein, dann würde nicht nur der 2. April gekippt sondern alle 28 verkaufsoffenen Sonntage, wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage bestätigte. Der Stadtrat hatte die gesamten 28 Verkaufssonntage in einer Verordnung verabschiedet. „Das Gericht würde vorläufig über die Verordnung entscheiden“, so der Sprecher.

In ihrer Klage bemängelt Verdi unter anderem, dass für geplante Feste und verkaufsoffene Sonntage Besucherprognosen fehlen. Außerdem übersteige bei vielen Veranstaltungen die Verkaufsfläche deutlich die Fläche des Festes. Verdi beruft sich dabei auf die hohen Hürden, die das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil an die verkaufsoffenen Sonntage gestellt hatte. So muss der Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag mehr Besucher ziehen als die Läden selbst.

Verdi nicht zu Kompromissen am Verhandlungstisch bereit

Viele Interessen- und Werbegemeinschaften sehen sich allerdings nicht in der Lage, solche Prognosen zu erstellen. Die Landesregierung will ihnen dabei künftig helfen, um endlich Rechtssicherheit zu bekommen.

Lipka kann den Ärger der Händler zwar durchaus verstehen. „Es ist auch nicht in unserem Interesse, dass Händler erst 24 Stunden vor dem Fest erfahren, ob sie sonntags öffnen dürfen.“ Er gibt die Verantwortung für die herrschende Unsicherheit aber an die Stadt und die Politik zurück: „Beschwerden sollte man an die Stadt richten. Wenn, dann hat sie die rechtswidrige Verordnung aufgestellt.“

Zu einem Kompromiss am Verhandlungstisch ist Verdi indes nicht bereit. „Warum sollten wir denn einen verkaufsoffenen Sonntag durchwinken, den anderen aber nicht? Das können wir nur juristisch klären lassen“, so Lipka.