Essen. . Drei Ladendiebe, die von der Polizei in der Essener City festgenommen wurden, sind bereits am Tag darauf verurteilt worden.

So schnell kann es gehen: Einen Tag nach der Festnahme von drei Ladendieben in der City erfolgte bereits am Donnerstag das Urteil: Einer muss jetzt für vier Monate ins Gefängnis.

Die Essener Staatsanwaltschaft bemüht sich vor allem bei „reisenden Tätern“ oder Verdächtigen ohne festen Wohnsitz um das sogenannte „beschleunigte Verfahren“, damit sich diese nicht der Justiz entziehen können. Voraussetzung dafür ist eine „klare Beweislage“ und ein„einfacher Sachverhalt“, erklärt die Essener Amtsrichterin Gaury Sastry.

200 beschleunigte Verfahren in Essen

Im Vorjahr gab es laut Staatsanwaltschaft rund 200 beschleunigte Verfahren in Essen. Der Aufwand sei höher, „die Akten müssen von Hand zu Hand weitergereicht werden, damit alles schnell geht“, berichtet Anette Milk, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Aufgrund der örtlichen Nähe von Gericht, Polizeipräsidium und Staatsanwaltschaft sei das in Essen „aber kein Problem.“

So wie im jetzigen Fall: Am Mittwoch Nachmittag beobachtete ein 39-jähriger Ladendetektiv innerhalb von 80 Minuten gleich drei Ladendiebe, die er der Polizei meldete. Die nahm auf der Essener Straße einen 42-jährigen Essener fest, der in zwei Geschäften ein T-Shirt, Socken und Rasier-Utensilien gestohlen hatte. Gegen 16 Uhr erfolgte der nächste Zugriff auf der Kettwiger Straße, nachdem zwei Ladendiebe (22 und 26 Jahre alt) in einem Kaufhaus und in einem Bekleidungsgeschäft zugelangt hatten.

Essener zu vier Monaten Haft verurteilt

Die drei Festgenommenen, die keinen festen Wohnsitz haben, blieben über Nacht in der Zelle und wurden bereits tags darauf vom Essener Amtsgericht verurteilt. Der vorbestrafte 42-Jährige muss für vier Monate ins Gefängnis. Die beiden anderen Angeklagten, über die zuvor noch keine Erkenntnisse vorlagen, erhielten eine fünfmonatige Bewährungsstrafe. (M.M.)