Essen. . Die Elterninitiative Waldbienen wollte zum nächsten Kita-Jahr ihren Kindergarten eröffnen. Doch das Amtsgericht Essen erschwert das.
- Essener Elterninitiative will Waldkindergarten gründen
- Amtsgericht lehnt Eintrag ins Vereinsregister ab
- Kita könnte wirtschaftlich ausgerichtet sein – Eltern legen Beschwerde ein
Warum nach einem Kita-Platz fürs eigene Kind suchen, wenn man selbst eine ganze Kita gründen kann? So mögen sich das die Eltern gedacht haben, die sich Ende 2016 zum „Waldbienen Naturkindergarten“ zusammenschlossen. Gut vorbereitet, hochmotiviert und zuversichtlich, zum Kita-Jahr 2017/18 starten zu können. Doch dann machte das Amtsgericht ihnen einen Strich durch die Rechnung.
„Bis dahin lief alles reibungslos, auch das Jugendamt war sehr hilfreich“, erzählt Lukas Schmülling von den Waldbienen. So signalisierte die Stadt den Eltern, dass sie einen Platz an der Schillerwiese am Stadtwald nutzen können. Ideal für eine Kita, die an der frischen Luft zu Hause ist. „Wir wollten dort nur zwei Bauwagen aufstellen, damit die kleinen Kinder mittags schlafen können und es einen Schutz vor sehr schlechtem Wetter gibt.“
Nach der Gründungsversammlung im November ließen sich die Eltern vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit bescheinigen. Nun fehlte noch der Eintrag ins Vereinsregister, der beim Amtsgericht erfolgen muss – doch die Antwort fiel ernüchternd aus: Die Unterlagen seien „nicht hinreichend geeignet, den Verein als Idealverein anzuerkennen“, so der zuständige Rechtspfleger. Es sei also nicht auszuschließen, dass die Waldbienen wirtschaftliche Zwecke verfolgen. Daher lehne das Gericht die Anmeldung als Verein ab.
„Das ist fatal für uns, weil das Landesjugendamt als Träger einer Kita nur eine juristische Person, etwa einen Verein, akzeptiert, keine Privatpersonen“, so Schmülling. Auch die für den Kauf der Bauwagen gedachten Fördermittel erhielten sie nur als eingetragener Verein.
Es ist nicht nur für die inzwischen 23 Waldbienen-Mitglieder, die für ihre Kinder in diesem, spätestens im nächsten Jahr einen Kita-Platz benötigen, ein Rückschlag. Sollte sich die Rechtsauffassung durchsetzen, würden wohl auch künftige Elterninitiativen ausgebremst. Dabei erzielen diese keineswegs Gewinne, sondern verlangen von den Eltern neben den Kita-Beiträgen noch einen hohen persönlichen Einsatz.
Doch der Rechtspfleger argumentiert in seinem Beschluss, dass es zu der Frage, ob Elterninitiativen „eine wirtschaftliche oder ideelle Ausrichtung“ haben eine „divergierende Rechtsprechung“ gebe. Namentlich verweist er auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin und erklärt: „Für das Bundesland NRW liegt noch keine Entscheidung vor und eine solche soll hiermit herbeigeführt werden.“
Eine Argumentation, die Schmülling irritiert: Erstens habe es sich in Berlin um einen Träger mit mehreren Hundert Plätzen gehandelt – da könnten eher Zweifel aufkommen, ob es sich um einige idealistische Eltern handelt. Die Waldbienen wollen 20 Plätze schaffen. Zweitens klinge das, als diene die Ablehnung dazu, dass sich das Oberlandesgericht (OLG) einmal grundsätzlich mit der Sache befasse. Die Waldbienen haben nun Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.
Über diese werde voraussichtlich noch in dieser Woche entschieden, sagt Amtsgerichtssprecher Michael Schütz. Der Rechtspfleger werde die in der Beschwerde angeführten Argumente genau prüfen. Danach trage er die Waldbienen entweder doch noch ins Vereinsregister ein oder er lehne das weiter ab. „Dann geht die Sache ans OLG.“
Lukas Schmülling hofft natürlich auf die schnellere Variante, auch wenn seine Tochter (2) und sein Sohn (1) bislang noch anderweitig betreut sind – andere Eltern hätten mehr Zeitdruck. Auch das Jugendamt, das stets um Kita-Träger wirbt, befürwortet die Waldbienen als neue Träger der Jugendhilfe. Wie sagt Sprecher Peter Herzogenrath: „Sie haben alle Standards für die Kinderbetreuung erfüllt.“