6400 Autos sind bis Ende August schon abgeschleppt worden; die meisten, aber nicht alle, wegen Falschparkens.
Hier eine Übersicht, wer wann warum abschleppt - und wer dann was zahlen muss.
Parkvergehen: Wer Feuerwehrausfahrten zuparkt oder den Verkehr behindert, trägt selbst Schuld und zahlt das volle Programm: Verwaltungsgebühr, Knöllchen, Abschleppkosten und Standgebühr (siehe Tabelle). Die Polizei ist zuweilen gnädig und ordnet ein - günstigeres - Versetzen im Sichtbereich an. Für den Abschlepper gilt: Sobald der Wagen den Hof verlässt, wird die Leerfahrt mit 50 Prozent des Satzes berechnet. „Sobald der Mitarbeiter Hand angelegt hat, ist der volle Satz fällig, auch wenn er den Wagen wieder vom Haken nimmt. Das ist gerichtlich festgelegt”, sagt Polizei-Sachbearbeiter Holger Rüttinger. Trost für Urlauber, die das Abschleppen erst nach der Rückkehr bemerken: Vom 15. Standtag an halbieren sich die Gebühren.
Unfälle: Hier gilt das Verursacherprinzip. Die Kosten für das Abschleppen, für eventuell notwendige Gutachten und damit anfallende Standgebühren werden dem Unfallverursacher von der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aufgebürdet. Bei Teilschuld werden auch die Kosten geteilt.
Schrottautos: Bei nicht mehr zugelassenen oder nicht mehr fahrbereiten Autos gehen Stadt und Polizei in Vorleistung bei den Verschrottungskosten und holen sich dann per Bescheid den Betrag vom Halter wieder - wenn der überhaupt Geld hat. Rüttinger: „Hier bleibt der Staat oft auf den Kosten sitzen.”
Eigentumssicherung: Findet die Polizei ein aufgebrochenes oder gestohlenes Fahrzeug, lässt sie es zur Gefahrenabwehr und zur Eigentumssicherung abschleppen und einstellen. „Damit aus dem Wagen nicht noch mehr gestohlen wird und niemand auf die Idee kommt, zum Spaß mal die Handbremse zu lösen”, sagt Rüttinger. In diesen Fällen werden die Fahrzeughalter zur Kasse gebeten und müssen Standgeld und Verwaltungsgebühr bezahlen - „weil sie ja einen Vorteil von der Sicherstellung haben”, sagt Rüttinger. Hier hat die Polizei allerdings einen Ermessens-Spielraum, weil der Halter ja nicht wirklich der Verursacher des Abschleppens ist. Und den nutzt sie auch zu Gunsten des Halters. Kurioses Beispiel: Im Zuge einer Mordermittlung stießen Fahnder im Sommer auf ein Lager mit 54 gestohlenen Fahrrädern. Nach dem WAZ-Bericht über den Zufallsfund meldete sich ein Radbesitzer und konnte sein Rad wieder abholen. Dabei präsentierte ihm die Polizei eine Rechnung über Verwaltungsgebühr und Standgeld. „Diese 100 Euro haben wir ihm aber erlassen”, sagt Rüttinger.
Falschmeldung: Kommt wirklich vor. Ein Auto wird als gestohlen gemeldet, weil der Fahrer vergessen hat, wo er es abgestellt hat - oder der Junior damit eine Spritztour unternommen hat. Polizeisprecher Raymund Sandach: „Wenn die Polizei ein solches Auto findet, ist das kostenlos.”