Essen. . Zuvor war er 46-Jähriger bereits zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. In der Berufung wollte er Milde, die ihm teilweise gewährt wurde.

  • Autofahrer hatte im Sommer in Wuppertal einen Mann überfahren, der hilflos auf der Straße lag.
  • Das Opfer starb später im Krankenhaus. Warum Mann auf der Straße lag, ist unklar.
  • Gericht senkte jetzt die Zeit des Führerschein-Entzugs von 24 auf 15 Monate.

In einem Strafprozess hat ein 46-jähriger Angeklagter aus Essen eine tödliche Unfallfahrt vom vergangenen Juni zugegeben. Der Mann hatte auf seinem nächtlichen Arbeitsweg in Wuppertal einen Mann überfahren. Das Opfer hatte hilflos auf der Straße gelegen. Anwohner riefen den Rettungsdienst, weil sie den Knall des Zusammenstoßes gehört hatten. Der Verletzte starb kurz darauf in einer Klinik.

Gutachter: Unfall war nicht zu vermeiden

Laut Gutachtern konnte der Angeklagte den Mann auf der Fahrbahn bei der Beleuchtung unmöglich sehen. Den grauenhaften Unfall – ungebremst bei Stadttempo – konnte er nicht vermeiden. Deshalb ging es im Prozess ausschließlich um die anschließende Unfallflucht des Esseners.

In der Berufung vor dem Landgericht in Wuppertal erreichte der Fahrer eine Verkürzung seiner Führerscheinsperre. Er hatte angeführt: „Ich bin darauf angewiesen, dass ich zur Arbeit kommen kann. Sonst geht ja gar nichts mehr.“ Als ungelernter Bäckergehilfe rechne er sich schlechte Chancen bei neuen Bewerbungen aus.

Ohne Führerschein wird die Job-Suche schwierig

Der Vorsitzende Richter verdeutlichte ihm: „Sie sind haarscharf an fahrlässiger Tötung vorbei gekommen.“ Es sei nicht vorstellbar, dass er nichts von dem Unfall bemerkt habe: „Nicht bei diesen Schäden am Unterboden, die mit Fotos dokumentiert sind.“

Der 46-Jährige hatte im ersten Prozess erklärt: „Ich habe einen Knall gehört und erst gedacht, dass in einem Schlagloch eine Achse gebrochen wäre. Aber das Auto fuhr ja noch.“ Erst sein Chef habe später Schäden seitlich am Auto bemerkt. Da war bereits per Radio ein Suchaufruf an Zeugen gegangen. Der Angeklagte stellte sich schließlich bei der Polizei.

Staatsanwaltschaft war gegen Milderung

Die Staatsanwältin hatte sich gegen Milderung ausgesprochen. Der Angeklagte habe sich noch nicht mal darum gekümmert, wie er mit Bus und Bahn zur Arbeit kommen kann. Fahrten für den Betrieb könne er wohl mit Kollegen tauschen. Das Landgericht hingegen verkürzte die Führerscheinsperre von zwei Jahren auf 15 Monate. Der Richter: „Das ist immer noch mehr, als für eine durchschnittlichen Unfallflucht, bei der jemand nur Sachschaden verursacht hat.“

Die Geldstrafe von 6000 Euro bleibt bestehen. Sie entspricht fünf Monatseinkünften des Angeklagten. Weiter ungeklärt ist der Grund für den Unfall. Der Überfahrene soll kurz zuvor in einer nahe gelegenen Klinik behandelt worden sein. Es gibt keine Erklärung, warum er reglos auf der Straße lag, als der Angeklagte dort fuhr.