Essen. . Entschärfung von Blindgängern in Essen: Wer bei der Evakuierung seine Wohnung nicht verlassen will, soll bis zu 1000 Euro Bußgeld zahlen. Rat wird wohl zustimmen.
- Wer seine Wohnung partout nicht verlassen will, soll zur Kasse gebeten werden
- Da Vorsatz unterstellt wird, sind Bußgelder von bis zu 1000 Euro möglich
- Bei jeder Entschärfung ärgern sich die Ordnungskräfte mit Querulanten herum
Für störrische Stubenhocker wird’s unbequem: Wer bei einer Bombenentschärfung seine Wohnung nicht verlassen will, muss künftig erstmals mit Konsequenzen rechnen. Die Stadt plant, die Verweigerer mit einem Bußgeld zu belegen. Wer vorsätzlich gegen den Paragrafen 13 der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Gefahrenabwehr verstößt, kann mit bis zu 1000 Euro zur Kasse gebeten werden.
Dies sieht ein Vorschlag des Ordnungsdezernenten Christian Kromberg vor, über den der Rat der Stadt in seiner Februarsitzung zu entscheiden hat. Eine Zustimmung kann als sicher gelten. Zu gut ist der Ärger rund um die Entschärfung eines Zehn-Zentner-Blindgängers auf dem Gelände der Polizeischule an der Norbertstraße im September vielen noch in Erinnerung.
150 Anwohner und 250 Einsatzkräfte warteten
150 wartende Anwohner in der Turnhalle der Bredeneyer Goetheschule, 250 Einsatzkräfte, die unnötige Überstunden produzierten, und ungezählte Autofahrer, die auf der gesperrten Autobahn 52 ausharren mussten – sie alle wurden zu Opfern zweier Bredeneyer, die ihre Wohnungen und damit die Sperrzone partout nicht verlassen wollten.
Erst als die Polizei anrückte und ihnen eine Ingewahrsamnahme androhte, lenkten sie ein. Dennoch dauerte die Entschärfung zwei Stunden länger, als zunächst geplant. Konsequenzen hatten die Verweigerer allerdings keine zu tragen. Ihr unsoziales Verhalten auf Kosten der Allgemeinheit galt in Essen bislang nicht als Ordnungswidrigkeit. Bei solchen Lagen zur Gefahrenabwehr griff allein das Polizeigesetz, dass in Fällen wie diesen nun mal keinerlei Sanktionen vorsieht.
Renitenz ist ein wiederkehrendes Problem
Das soll sich nun ändern. Zumal die Renitenz mancher Bürger kein seltenes, sondern ein immer wiederkehrendes Problem bei Bombenentschärfungen ist. Auch wenn das Verhalten der beiden Bredeneyer ein besonders halsstarriges gewesen sein mag – acht bis zehn Fälle, in denen das Ordnungsamt vergeblich klingelt, sind bei den Einsätzen eigentlich immer die Regel, sagt Norbert Geldermann, zuständiger Abteilungsleiter im Ordnungsamt: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es dadurch immer wieder zu teils erheblichen Verzögerungen kommt, unter denen andere leiden müssen.“
Zudem sei es schon allein aus Gründen der Sicherheit erforderlich, dass die Evakuierungen nicht unnötig behindert werden. Denn herumfliegende Splitter einer Zehn-Zentner-Bombe mit einem eineinhalb Zentimeter starken Stahlmantel können noch in einem Kilometer Entfernung tödlich wirken. Die Verweigerung jeglicher Behörden-Bitte werde deshalb zu einem Bußgeld-Tatbestand erklärt und sei als zusätzliches Druckmittel zu verstehen, macht Geldermann deutlich – nach dem Motto: „So geht es nicht.“
>> „ERHEBLICHE GEFAHR" IM BODEN
Dass die Bezirksregierung die Kommunen verpflichtet hat, Blindgänger so schnell wie möglich zu entschärfen oder zu sprengen, hat seinen Grund. Das Risiko einer Detonation wächst mit dem Alter der Bomben.
Sie werden immer empfindlicher und schon Erschütterungen, eine andere Lage oder Temperaturschwankungen können sie unkontrolliert zur Explosion bringen. Die Stadt Essen spricht von einer „erheblichen Gefahr“.