Essen. . Die Stadt Essen plant nicht, an bestimmten Stellen das Böllern zu verbieten. In Essen seien keine Gefahrenpunkte bekannt, so die Stadt.
Anders als etwa in Dortmund, ist in Essen nicht geplant, an bestimmten Stellen in der Stadt das Silvesterböllern zu verbieten. In Essen seien keine Gefahrenpunkte bekannt, die dies rechtfertigen, heißt es bei der Stadt. Es gebe keine größeren Treffpunkte bzw. Plätze, die als Partytreffs bekannt sind und in dieser Hinsicht vergleichbar wären mit den Verbotsstellen in anderen Städten.
Zu Silvester und am Neujahrstag erlaubt
Dortmund etwa untersagt das Böllern am Hauptbahnhofsplatz und am alten Markt. „Traditionell ist Essen nicht als Feierhochburg zu Silvester bekannt“, resümiert das Presseamt und verweist auf die normale gesetzliche Regelung: „Das Silvesterböllern ist gesetzlich am 31. Dezember eines Jahres und am 1. Januar des Folgejahres erlaubt.“