C & A: Grund für die Befristung ist das Saisongeschäft. Anwalt klagt dagegen

Die 20-jährige Magdalene P. hangelt sich seit ihrem Realschulabschluss von Zeitvertrag zu Zeitvertrag. Seit Ende 2005 stellte sie C&A mehrfach für jeweils wenige Monate als Aushilfe ein. Dann kündigte ihr das Unternehmen, und es folgten mehrere Monate Wartezeit bis zum nächsten befristeten Vertrag.

Aushilfen einzustellen sei bei C&A gängig, erklärt Unternehmenssprecher Knut Brüggemann: "Wir überbrücken so unsere saisonalen Verkaufsspitzen wie das Weihnachtsgeschäft." Diese Argumentation will der Essener Rechtsanwalt Christian Nohr nicht gelten lassen. "Mit dem Prinzip, immer nur Zeitverträge abzuschließen, umgeht C&A bewusst den gesetzlichen Kündigungsschutz", so sein Vorwurf gegen den Bekleidungskonzern. Ein Vertrag dürfe nur befristet werden, wenn es einen Grund gibt, erklärt der Jurist. Das könne seiner Meinung nach nicht das Saisongeschäft sein. "Ein Eiscafe ? ist ein Saisonbetrieb. Aber nicht ein Unternehmen wie C&A", sagt Rechtsanwalt Nohr.

Tatsächlich habe sie die Arbeit einer ausgebildeten Kollegin gemacht und nicht nur Ware sortiert, erklärt P. "Ich habe die Kasse gemacht und Kunden beraten." Sie sei auch nicht die einzige Ersatzkraft gewesen: "Pro Etage haben drei Festangestellte und fünf Aushilfen gearbeitet." Die Aushilfenanzahl rechnet Brüggemann um: "50 Aushilfen arbeiten so lange wie 13 reguläre Mitarbeiter."

Ihr habe die Arbeit trotz Zeitvertrag viel Spaß gemacht, sagt die junge Frau. Ihr Taum wäre es, endlich einen Ausbildungsplatz zu bekommen.Den vollen Kündigungsschutz hat Magdalene P. nur, wenn sie einen unbefristeten Arbeitsvertag bekommt. Ob aus ihren Zeitverträge ein unbefristeter Vertrag werden kann, muss das Essener Arbeitsgericht entscheiden.