Lebenslange Haft für einen versuchten Mord. Das Essener Schwurgericht verurteilte Andrea G. (45), weil sie am 27. Oktober 2007 versucht hatte, ihren 50 Jahre alten Ehemann mit Rattengift im Bier umzubringen.

Arg- und wehrlos sei der Mann gewesen, als er das Bier trank, stellte das Gericht fest. Deshalb habe die Angeklagte das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die Tat sei vor dem Hintergrund einer zerrütteten Ehe begangen worden, sagte Richter Andreas Labentz. Der Ehemann habe seine Frau oft beleidigt, sie habe sich aus der Ehe gelöst, indem sie mit ihrem 78 Jahre alten Onkel ein Liebesverhältnis begann.

Das seit Anfang der 80er Jahre verbotene Rattengift Thallium hatte Andrea G. aus dem Giftschrank ihrer Arbeitsstelle, der Taubenklinik in Katernberg. Ihr Ehemann überlebte den Giftanschlag zwar, ist aber sein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen, kann sich nicht äußern oder bewegen. Staatsanwältin Birgit Jürgens, die lebenslange Haft gefordert hatte, nannte seinen Zustand "lebendig tot". Weil die Tat so nah an einen vollendeten Mord heranreicht, hatte das Schwurgericht auch bei versuchtem Mord auf lebenslange Haft erkannt.