Heimtückischer Mordversuch. Schwurgericht nahm der angeklagten Ehefrau nicht ab, dass sie ihrem Mann nur einen Denkzettel verpassen wollte

Sie zeigt kaum Reaktion. Von welcher Strafe war Andrea G. ausgegangen? Als Richter Andreas Labentz das Urteil des Schwurgerichtes verkündet und die 45-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt, wischt sie zwar eine Träne aus den Augen. Doch dann sitzt sie fast teilnahmslos, verbirgt ihr Gesicht hinter ihrer Hand. Zum Schluss winkt sie einer Zuhörerin zu. Wird das Urteil rechtskräftig, wird Andrea G. frühestens nach 15 Jahren frei kommen.

Auf einen heimtückischen Mordversuch erkannte das Gericht. Arg- und wehrlos sei der Mann gewesen, als sie ihm ein Gramm Thallium in die angebrochene Bierflasche schüttete. Richter Labentz: "Hätte er geahnt, was drin ist, dann hätte er das Bier nicht getrunken." Dass sie ihrem Ehemann nur einen Denkzettel verpassen wollte, nahm das Gericht der Angeklagten nicht ab. Allerdings sei es ihr nicht zu widerlegen, dass die Geschichte der Tat auch die Geschichte der Ehe sei. Labentz sprach die Rolle des Mannes an: "Er entzog ihr seine Zuwendung, wurde grob beleidigend." Aber auch die Frau habe sich mit einer Liebesbeziehung zu ihrem 78 Jahre alten Onkel aus der Ehe gelöst.

Die Gefahr des Rattengiftes sei der Frau bewusst gewesen, als sie ein Gramm des hochgiftigen Schwermetalls Thallium in die Flasche gab, betonte Labentz: "Das war fast ein halber Teelöffel voll." Als sie das Gift gab, habe sie den Tod ihres Ehemannes billigend in Kauf genommen.

Das Gericht lastete der 45-Jährigen auch an, dass sie den Ärzten wochenlang verschwiegen habe, dass er eine Thalliumvergiftung erlitten hatte. Sonst hätte er noch geheilt werden können. Labentz: "Sie hat das Gift nicht vergessen, sie wollte die Tat verschleiern."

Auch Staatsanwältin Birgit Jürgens hatte lebenslange Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Wegen der Liebesbeziehung zum Onkel habe der Ehemann ihr "schlicht im Weg gestanden", meinte sie. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg sprach dagegen von Totschlag im minder schweren Fall und forderte eine "gerechte Strafe". Im Affektstau habe die Angeklagte gehandelt, nachdem ihr Mann sie wieder einmal beleidigt, geschlagen und getreten habe.