Verbraucherberatung startet Aufklärungskampagne.Es gibt eine verbrauchsabhängige und eine bedarfsorientierte Variante

Der Energieausweis kommt - und die Essener Verbraucherberatungsstelle sieht Beratungsbedarf. Nicht zuletzt deshalb, weil Eigentümer bzw. Vermieter einer Immobilie unter Umständen gegenüber dem Käufer oder Mieter für falsche Angaben haften. Mit einem Infostand in der VHS am Burgplatz startete die Verbraucherzentrale gestern Nachmittag ihre Aufklärungskampagne.

Für Oldies unter den Wohngebäuden ist der Energieausweis nach der Energiesparverordnung seit dem 1. Oktober 2007 Pflicht. Je nach Alter des Gebäudes und Anzahl der Wohneinheiten muss ein "verbrauchsabhängiger" oder "bedarfsorientierter" Ausweis erstellt werden. Bis zum 30. September 2008 gilt eine generelle Wahlfreiheit für alle Gebäude. Eigentümer von Wohnhäusern mit weniger als fünf Wohneinheiten und mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 benötigen einen Bedarfsausweis. Wurde dieses Gebäude gemäß der 1. Wärmschutzverordnung modernisiert, reicht der Verbrauchsausweis. Eigentümer von bis 1965 fertiggestellten Wohngebäuden benötigen ab 1. Juli 2008 einen Energieausweis. Diejenigen, deren Wohngebäude später als 1965 errichtet wurde, müssen den Ausweis ab 1. Januar 2009 bereithalten.

Die Leiterin der Beratungsstelle, Margret Schulte: "Steckbriefartig informiert der Energieausweis über den Energiestandard eines Gebäudes, damit Miet- und Kaufinteressenten es leichter haben, sich über den Heizenergiebedarf zu orientieren." Terminvereinbarung bei Energieberater Volker Bocklenberg (5 Euro): Tel: 225320. Scheff