Mitbewerber scheiterte mit Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht
Keine leichte Geburt war die Neubesetzung des Präsidentensessels beim Amtsgericht.
Zwei Bewerber, der Vizepräsident des Dortmund Amtsgerichts Jelinski und Amtsgerichtsdirektor Kassen aus Duisburg bewarben sich beim Ministerium um die gut bezahlte Präsidenten-Stelle in Essen. Düsseldorf entschied sich für Norbert Kassen.
Im Eilverfahren wandte sich der Dortmunder Jurist vor die 12. Kammer unter Vorsitz von Dr. Andrick und beantragte, die Besetzung des Präsidentensessel mit dem Duisburger Konkurrenten zu stoppen, bis das Gericht endgültig entschieden hat. Das Gericht entschied, dass es nicht zwischen beiden Bewerbern entscheidet. Im vorliegenden Fall hätten sich, so erfuhr die WAZ, zweifelsohne zwei Spitzenjuristen auf die Essener Präsidentenstelle beworben. Beide sind gleich qualifiziert und nach den aktuellen dienstlichen Beurteilungen auch gleichwertig.
In einer solchen Situationobliege es allein dem Dienstherren - hier dem Ministerium - mit welchem Bewerber er das Amt besetzt. Für die Kammer war auch nicht ersichtlich, dass das Ministerium dabei den Grundsatz der Bestenauslese missachtet hätte. Beide Bewerber waren mit "hervorragend" in ihren Leistungen beurteilt worden.
Ob der Dortmunder gegen diesen Beschluß in die Beschwerde gehen wird, ist offen. (Az.: 15 L 1139/07) (cgr)