Keine leichte Geburt war die Neubesetzung des Präsidentensessels beim Essener Amtsgericht nach dem Weggang des bisherigen Präsidenten Koschmieder nach Dortmund.

Zwei Bewerber, der Vizepräsident des Dortmund Amtsgerichts Jelinski und Amtsgerichtsdirektor Kassen aus Duisburg bewarben sich beim Ministerium um die gut bezahlte Präsidenten-Stelle in Essen. Düsseldorf entschied sich für Norbert Kassen. Grund für den Dortmunder Vizepräsidenten gegen diese Entscheidung die sogenannte Konkurrentenklage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu erheben. Im Eilverfahren wandte sich der Dortmunder Jurist vor die 12. Kammer unter Vorsitz von Dr. Andrick und beantragte die Besetzung des Präsidentensessel mit dem Duisburger Mitkonkurrenten zu stoppen, bis das Gericht endgültig über seine Bewerbung entschieden hat. Und das Gericht entschied jetzt dahingehend, dass es nicht zwischen beiden Bewerbern entscheidet. Gleichwohl beanstandeten die Richter aber die Wahl des Ministeriums für den Direktor des Duisburger Amtsgerichts nicht. Grund für diese Gelsenkirchener „Zurückhaltung”: Im vorliegenden Fall hätten sich, so erfuhr die WAZ, zweifelsohne zwei Spitzenjuristen auf die Essener Präsidentenstelle beworben. Beide sind gleich qualifiziert und nach den aktuellen dienstlichen Beurteilungen auch gleichwertig. In einer solchen Situation, in der keiner der beiden besser qualifiziert ist, obliege es allein dem Dienstherren - hier dem Ministerium - mit welchem Bewerber er das Amt besetzt. Für die Kammer war auch nicht ersichtlich, dass das Ministerium dabei den Grundsatz der Bestenauslese missachtet hätte. Beide Bewerber waren mit „hervorragend” in ihren Leistungen beurteilt worden. Die Gelsenkirchener Richter hielten die Düsseldorfer Entscheidung zu Gunsten des Duisburgers, der bereits zwei Amtsgerichte als Behördenleiter geführt hat, als durchaus sachgerecht. Ob der Dortmunder gegen diesen Beschluß in die Beschwerde gehen wird, ist offen. (Az.: 15 L 1139/07) (cgr)