Er weinte, als er die Vergewaltigung gestand. Und er weinte, als er das Urteil hörte. Für fünf Jahre und sieben Monate schickt das Landgericht Essen den 26 Jahre alten Kellner aus der Edel-Gastronomie in Haft, weil er am 18. Oktober 2015 eine junge Frau auf offener Straße überfiel und vergewaltigte.
Seelisch schwer verletzt
Im Urteil der XVI. Strafkammer erinnerte Richter Martin Hahnemann am Dienstag an das Leid, das der Angeklagte über die 28 Jahre alte Studentin gebracht hatte. Sie ist seelisch schwer verletzt, wurde bereits drei Monate lang in der Psychiatrie behandelt. Ihr Studium hat sie noch nicht wieder aufgenommen und wartet auf einen Platz in der Traumaklinik.
Doch die Tränen, die am Dienstag im Gerichtssaal vergossen werden, gelten der Strafe, die der Angeklagte erhalten hat. Er weint fast während der gesamten Urteilsbegründung. Und im Saal sitzt seine Freundin und schluchzt ebenfalls. Nachher verlassen sie Hand in Hand das Gericht, denn einen Haftbefehl gegen den 26-Jährigen gibt es nicht. Keine Fluchtgefahr, hatte die Kammer gesagt.
Der Angeklagte, der eine schwierige Kindheit hatte, auch schon Jugendstrafen verbüßte und gelegentlich Cannabis oder Kokain konsumiert, hatte sich beruflich gefangen und sein Leben im Griff. Doch in der Nacht zum 18. Oktober feierte er mit einem Freund, fuhr diesen danach zum Bordell in Duisburg. Er selbst kam dort nicht zum Zuge, weil er nur 20 Euro dabei hatte.
Nachdem er den Freund zurück nach Essen gefahren hatte, entdeckte er um 6.30 Uhr in der Nähe des Bahnhofes Essen-West die Studentin, die gerade von der Nachtschicht in einer Disco kam. Er zerrt sie ins Gebüsch, würgt sie fast bis zur Bewusstlosigkeit. Dann vergewaltigt er sie. Über seine DNA spürte die Polizei ihn auf. Im Prozess legte er ein Geständnis ab, auch wenn seine Freundin ihn immer wieder davor warnte. Laut hatte sie in den Saal gerufen: „Du weißt doch gar nicht, ob du es warst. Du erinnerst dich doch nicht.“
Leben zerstört
Das Gericht hatte auch die mildere Variante eines „minder schweren Falles“ geprüft, sagte Richter Hahnemann. Aber das sei nicht möglich gewesen, „weil die Folgen für das Opfer zu gravierend waren“. Das führte er auch aus: „Sie stand im Leben, aber dieses Leben ist zerstört.“ Er sprach von einem „heimtückischen Angriff“ des Angeklagten. Letztlich habe dieser zwei Leben zerstört: „Das der Frau, aber auch sein eigenes.“