Essen.. Respekt vor Beamten fordert die Politik. Zwei Beispiele aus dem Amtsgericht Essen zeigen, was sich hinter Widerstandshandlungen verbergen kann.

Polizisten fühlen sich allein gelassen, Politiker sprechen über immer mehr Gewalt gegen Polizeibeamte, und die Landesregierung ruft in dieser Woche zu respektvollem Umgang in der Gesellschaft auf. Was aber ist Widerstand gegen Staatsbedienstete? Zwei aktuelle Beispiele am Dienstag vor dem Amtsgericht Essen zeigen, was sich hinter den statistischen Zahlen verbirgt.

Saal 43, Amtsrichterin Margrit Lichtinghagen. Der 30-Jährige aus der El-Kadi-Familie, geboren in Essen, entspricht auf den ersten Blick dem Klischee der Libanesen-Clans, die ja angeblich für gefühlt die Hälfte aller Gewalt gegen Polizisten verantwortlich sein soll. Vor der Richterin erscheint er ohne Anwalt. Der „ist aus finanziellen Gründen“ nicht mitgekommen, erklärt er.

Die Anklage berichtet von einem turbulenten Geschehen, bei dem ausschließlich er körperliche Gewalt erfuhr, weil er sich den Anweisungen der Polizei widersetzte. Um Mitternacht auf der Altendorfer Straße hatten ihn vier Polizisten am 27. Mai gestoppt, weil er mit quietschenden Reifen gestartet und dann zu schnell gefahren war. Offenbar trauen sich Essener Polizisten also doch, nachts gegen Libanesen vorzugehen. Von wegen No-Go-Area.

Er habe aggressiv gewirkt, heißt es in der Anklage, und aussteigen wollen. Das sei ihm untersagt worden. Er widersetzt sich, ein Polizist hält ihn fest. Als der Libanese zum Handschuhfach greifen will, habe er „Irritationsschläge ins Gesicht“ bekommen. Danach ziehen die Beamten ihn aus dem Wagen, fixieren ihn am Boden. Er habe sich „angespannt“, kassiert dafür einen „Kopfhebel“. Später im Auto beleidigt er, spuckt in den Wagen. In seiner Hose finden die Beamten ein Messer und 6000 Euro Bargeld.

Richterin Lichtinghagen macht kurzen Prozess, hört schnell die Polizisten. Der Angeklagte räumt ein, die Beamten provoziert zu haben, findet aber, dass diese unverhältnismäßig reagiert hätten. Die Richterin: „Die verteidigen auch Ihre Freiheit und Sicherheit.“ Der Libanese: „Das sehe ich auch so.“

Die Richterin unterbricht sein letztes Wort, steht ohne eine Sekunde innerer Beratungspause zum Urteil auf: Fünf Monate Haft mit Bewährung, 120 Stunden Sozialarbeit. „Es ist nicht immer einfach, das Recht durchzusetzen“, sagt sie.

Frau beleidigt Polizisten – und will, dass ihr Verfahren eingestellt wird

Saal 182, Amtsrichter Matthias Pohlkamp. Angeklagt ist eine 48-Jährige. Deutsch, bürgerlich, aus Rellinghausen. Sie hat einen Strafbefehl erhalten über 80 Tagessätze zu 20 Euro, soll also 1600 Euro zahlen, weil sie am 27. Dezember 2015 Widerstand geleistet und Polizisten geschlagen sowie beleidigt hat.

Dagegen hat die Frau Einspruch eingelegt. Sie selbst hatte die Beamten gerufen, um ihren Lebensgefährten anzuschwärzen, der sie verlassen hatte. Als die Beamten aus ihrer Sicht die falschen Fragen stellten, beschimpfte sie diese als „Schweine, Scheiß Bullen, Hurensöhne“. Nach einem schlug sie mit der Handtasche. Jetzt will sie, dass ihr Verfahren eingestellt wird: „Das ist nicht mein Wortschatz, da sind mir die Nerven durchgegangen.“

Richter Pohlkamp warnt: „Wir sollten uns weit davon entfernen, das hier zu verharmlosen.“ Der Strafbefehl sei eh sehr milde ausgefallen. Die Warnung wirkt, die Angeklagte zieht den Einspruch zurück. Und muss jetzt zahlen.