Essen. Die Drohung mit der angeblichen HIV-Spritze versetzte die Frauen in Angst und Schrecken. Jetzt muss der Täter lange in Haft.
- 33-jähriger Drogensüchtiger überfällt Frauen in der Essener City
- Vor Gericht gesteht er die Taten und bittet Opfer um Verzeihung
- Frau weint bei ihrer Aussage als Zeugin im Gerichtssaal
Die Drohung hatte keinen realen Hintergrund. Aber das wussten die Frauen nicht, die er am 18. Oktober 2015 in der City mit einer Spritze bedrohte. Am Montag verurteilte die VI. Strafkammer Josef B. (33) wegen schweren Raubes zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.
Vorstrafen hat er viele, aber Gewaltdelikte zählen nicht dazu. Drogensüchtig ist der Mann ohne festen Wohnsitz. Er hielt sich im Oktober 2015 zur Therapie in Essen auf.
Offenbar brauchte er Geld für neue Drogen. Bewaffnet mit einer Spritze hielt er sich morgens um fünf Uhr an der Viehofer Straße auf. Sein erstes Opfer erinnert sich noch genau, wie er plötzlich vor ihr stand. Mit der Spritze habe er gedroht: „Willst Du HIV? Oder Geld!“ Die 30-Jährige ist noch heute beeindruckt, bei der Aussage weint sie.
Auf die Drohung reagierte sie reflexartig und rannte weg. Der Angeklagte habe versucht, sie zu verfolgen, „aber er kam nicht nach“. Sie war zu schnell. „Er war in einem schlechten Zustand“, sagt sie.
So sucht er neue Opfer, findet sie kurze Zeit später in der Nähe des Burgplatzes. Erneut droht Josef B. mit der Spritze, verlangt Geld, diesmal von zwei Frauen. Eine wirft ihm 13 Euro vor die Füße. Er wird wütend, will mehr. Die andere Frau wirft ihre Handtasche auf den Boden. Als er sich bückt und ein iPhone herausnimmt, flüchten die beiden Frauen.
Josef B. ist schnell gefasst, lässt sich von der Polizei ohne größeren Widerstand festnehmen. Später, aus der U-Haft heraus, schreibt er den Frauen Briefe, in denen er sich entschuldigt. Doch verzeihen wollen sie ihm eher nicht.
Die Taten räumt er im Prozess ein, es geht vor allem um seine Drogensucht. In die geschlossene Therapie will er auf keinen Fall. So bleibt wegen mangelnder Erfolgsaussicht nur das Gefängnis. Dass die Spritze frei von Viren war, berücksichtigt die Kammer strafmildernd. Dass er kurz nach seiner letzten Verurteilung straffällig wurde und viele Therapien bei ihm in der Vergangenheit ohne Erfolg blieben, verschärfte die Strafe. Richterin Jutta Wendrich-Rosch: „Die Strafe muss fühlbar sein.“