Essen/Duisburg. . Oliver Bay und Boris Schön waren als Ex-Chefs der „AStA-Service GmbH“ angeklagt. Der Prozess wird wohl mit einem Freispruch zweiter Klasse enden.

  • Ende Oktober wird der Prozess gegen die zwei ehemaligen Studenten wahrscheinlich eingestellt
  • Die Einstellung kommt einem Freispruch zweiter Klasse gleich
  • Die Vorwürfe der Anklage waren nicht zu halten – alle Zeugen haben die Angeklagten ent-, nicht belastet

Sie wurden der Untreue verdächtigt, womöglich sogar in besonders schwerem Fall, und im Raum stand die Verhängung einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren – doch nichts wird wohl davon übrig bleiben, wenn Mitte Oktober der Prozess gegen Oliver Bay und Boris Schön am Landgericht zu Ende geht. Wahrscheinlich wird dann das Verfahren – wie am Mittwoch berichtet – eingestellt. Das käme einem Freispruch zweiter Klasse gleich.

Die ehemaligen Geschäftsführer der „AStA Service GmbH“, die jahrelang die Uni-Kneipe „KKC“ betrieb, sollten mit überhöhten Rechnungen an Dritte Leistungen honoriert haben, die angeblich, so die Anklage, nie erbracht worden waren. Es ging um insgesamt 450 000 Euro. Und die naheliegende Frage: Wozu braucht eine Studenten-Kneipe einen „Berater“, der monatlich mit Summen um die 2500 Euro bedacht wird?

Schon vor dem Prozess, das war einigermaßen ungewöhnlich, hatte sich Oliver Bay an diese Redaktion gewandt und prognostiziert, dass die Anklage in sich zusammenfallen werde wie ein Kartenhaus. Nach allem, was man zum jetzigen Zeitpunkt weiß, könnte Bay wohl Recht behalten. Das Verfahren gegen eine Mit-Angeklagte wurde bereits eingestellt wegen Geringfügigkeit. Und mittlerweile, nach dem fünften Prozesstag, stehe fest, dass alle Zeugen, die verhört wurden, Bay und Schön entlastet haben, nicht belastet. „So etwas“, sagt ihr Verteidiger, der Anwalt Gerhard Thien, „habe ich in 25 Jahren noch nicht erlebt.“

Vorwurf der Veruntreuung nicht haltbar

Nach dem, was die Zeugen übereinstimmend berichten, kam die Arbeit des gut dotierten „Beraters“ Dursun S., einem gelernten Gastronomen, faktisch der Tätigkeit eines Betriebsleiters gleich. Er habe sich stets um alles gekümmert, sei immer präsent gewesen, habe auch strategische Entscheidungen getroffen.

Damit, folgerte die XXI. Strafkammer, könne man Bay und Schön keine Straftaten nachweisen, somit sei auch der Vorwurf der Veruntreuung nicht haltbar. Was jetzt noch offen ist, ist die Frage, ob Abfindungs-Zahlungen gerechtfertigt waren. Doch der Kern der Anklage ist erschüttert.

Als die Staatsanwaltschaft vor fünf Jahren ihre Ermittlungen aufgenommen hatte, waren Schön und Bay von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen worden, sollten sich zur Sache äußern. Das hatten sie damals abgelehnt, sich nur schriftlich geäußert. „Ich weiß heute, dass das ein schwerer Fehler war“, hatte der Angeklagte Schön zu Prozessbeginn eingeräumt. Genau so sei es falsch gewesen, Dursun S. als „Berater“ zu benennen.

So gesehen: Hätte man früher miteinander gesprochen und nicht erst zu Beginn der Hauptverhandlung im Landgericht, wäre der gesamte Prozess womöglich überhaupt nicht zustande gekommen.

Wie auch immer: Ein lupenreiner Freispruch würde noch zehn bis 20 Prozesstage in Anspruch nehmen, schätzt man. „So lange wollen wir nicht mehr warten, die Belastungen sind immens“, sagt Oliver Bay. „Wir wollen, dass das Ganze zu Ende geht, und zwar so schnell wie möglich.“ Beiden, Bay und Schön, hätten die Ermittlungen in den letzten Jahren erheblich zugesetzt – googelt man ihre Namen, erscheinen entsprechende Berichte aus der Vergangenheit. „So wird Google zum Führungszeugnis“, sagt Bay. „Versuchen Sie da mal, noch einen Job zu bekommen.“