Essen. . In der kommenden Woche trifft sich eine Expertenrunde im Rathaus, die die Möglichkeiten ausloten will, künftige Salafisten-Aktionen zu verhindern.

  • Allein in diesem Jahr gab es bereits 15 Genehmigungen für die umstrittenen Salafisten-Aktionen
  • Essen schaut gespannt auf Aachen, das bereits einen Verbotsversuch unternommen hat
  • Die Antragsteller gehen gerichtlich dagegen vor, ein Urteil wird Anfang Oktober erwartet

Kündigten Salafisten einmal mehr eine ihrer Koranaktionen in der Innenstadt an, reagierte die örtliche CDU regelmäßig mit dem Verteilen des Grundgesetzes, während die Stadtverwaltung versuchte, die Hürden für eine Genehmigung der missliebigen Stände höher zu legen. Selbst junge Essener Muslime haben öffentlich gegen die radikalisierende Islamauslegung der selbsternannten Missionare protestiert. Alle Aktionen hatten eine überschaubaren Erfolg: Die Islamisten treiben weiterhin in der Innenstadt ihr Unwesen. Doch jetzt will die Stadt dem Treiben nicht länger tatenlos zusehen.

Allein in diesem Jahr 15 Genehmigungen für Koranverteilaktionen

Nachdem im vergangenen Jahr nach Angaben von Stadtsprecherin Silke Lenz zwölf und im laufenden erneute 15 Genehmigungen für die so genannten Sondernutzungen durch Salafisten erteilt worden sind, will die Stadtspitze nun die Möglichkeiten für ein Verbot der umstrittenen „Lies!“-Kampagnen prüfen. Dies bestätigte Ordnungsdezernent Christian Kromberg auf Anfrage: „Es ist mir ein Anliegen, unserer Möglichkeiten so weit auszureizen, wie es eben geht“, sagt der städtische Beigeordnete, nachdem andere Kommunen vorgeprescht sind.

Aachen zum Beispiel hat einen solchen Verbotsversuch unternommen. Dagegen haben die Salafisten vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Ein Urteil wird Anfang Oktober erwartet. Erfolgreicher war bislang Hamburg, das seit Mai keine Koranverteilstände der Salafisten mehr zuließ. Grundsätzlich, das ist auch Kromberg klar, sind solche Aktionen nicht verboten. Bei Erlaubnissen für eine Sondernutzung des öffentlichen Raums gelte nunmal der Gleichheitsgrundsatz. Und bei der „Lies GmbH“, die hinter der Verteilung zur Anwerbung potenziellen Dschihadisten-Nachwuchses steckt, handele sich zwar um „verachtende Ideologie“, so Kromberg, aber nicht um eine verbotene Organisation.

Es greife nicht das Versammlungsrecht, das Sache der Polizei wäre, sondern das kommunale Straßen- und Wegerecht. Grundsätzlich sind die Verteilaktionen demnach nicht verboten. Das gilt auch in Hamburg. Das dortige Veto allerdings wurde untermauert durch Infos des Verfassungsschutzes über die Anmelder. Sie gefährdeten die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik, hieß es in dem Ablehnungsbescheid.

In der kommenden Woche soll eine Expertenrunde im Essener Rathaus das weitere Vorgehen ausloten. „Wir brauchen eine juristisch saubere Lösung“, sagt Kromberg, wissend, dass das Thema spätestens in der kommenden Ratssitzung auf die Tagesordnung kommt. Die Ratsgruppe der BAL fordert bereits, die Hamburger Verbotspraxis für Essen zu übernehmen.