Das Landesgesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) regelt u.a. „die Unterbringung von den Betroffenen, die psychisch erkrankt sind und dadurch sich selbst oder bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährden“. In Paragraph 11 heißt es deutlich: „Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt allein keine Unterbringung.“

In Essen gibt es drei Versorgungskrankenhäuser für psychisch Kranke: Kliniken Essen-Mitte/Ev. Huyssens Stiftung, Philippusstift/Kath. Klinikum Essen und LVR-Klinikum/Institut der Uni Duisburg Essen. Alle behandeln psychiatrische Krankheitsbilder von der Depression über die Angsterkrankung bis zur Psychose. Das LVR-Klinikum hat auch eine forensische Psychiatrie. Da werden nach § 126 a Strafprozess-Ordnung Patienten untergebracht, „bei denen dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben“. Zum Schutz der Öffentlichkeit ist die Forensik gesichert.