Essen. . Günter Vogel (90) und seine Frau erlebten im Pflegeheim „Haus Sonnengarten“ in Essen Horrorszenarien. Die Heimaufsicht verhängte einen Aufnahmestopp.

  • Günter und Irmgard Vogel erlebten im Pflegeheim „Haus Sonnengarten“ Horrorszenarien
  • Die Tochter der beiden beschwert sich bei Heimaufsicht und MDK – Heimaufsicht verhängte Aufnahmestopp
  • Verfahren gegen Heimleiterin und Pflegedienstleiter im „Haus Sonnenschein“ wurde eingestellt

Günter Vogel ist 90 Jahre alt, das Aufstehen aus seinem Sessel fällt ihm schwer. Trotzdem stützt er sich zur Begrüßung auf seinen Rollator, sein Händedruck ist kräftig. Er möchte gemeinsam mit seiner Tochter Manuela Vogel seine Geschichte erzählen. Seine und die seiner verstorbenen Frau Irmgard. Was dem Ehepaar in nur fünf Wochen in einem Essener Pflegeheim geschah, treibt ihn bis heute um. Und seine Tochter, die das Fehlverhalten bestens dokumentiert hat, hofft auch nach einem Jahr noch auf rechtliche Konsequenzen.

Waschungen auf dem Toilettensitz

Am 1. September 2015 zog Irmgard Vogel in das Pflegeheim „Haus Sonnengarten“ im Westviertel. Nach einem Krankenhausaufenthalt zog ihr Mann zehn Tage später nach. Irmgard Vogel ist zu diesem Zeitpunkt seit vier Jahren bettlägerig, „aber immer fröhlich“, wie ihre Tochter heute sagt. Das Ehepaar hat ein Doppelzimmer. Schon am ersten Morgen erlebt Günter Vogel einen Schock: „Ich saß auf der Toilette und ein Pfleger kam herein und sagte, er könne ja schon einmal anfangen, mich untenrum zu waschen.“ Vogel fühlt sich seiner Würde beraubt, doch dem Pflegepersonal fehlt dafür offenbar jedes Gespür: Das Verhalten soll sich noch mehrfach wiederholen.

Es mangelt jedoch nicht nur an der nötigen Sensibilität, nicht einmal die pflegerischen Mindeststandards werden eingehalten: Irmgard Vogel, die ein Wundliegegeschwür hat, wird über eine Woche lang von keinem Arzt besucht. Die Heimaufsicht soll später zu dem vernichtenden Befund kommen:

„Die Wunddokumentation ist nicht vollständig. (...) Aus der Planung konnte nicht ermittelt werden, ob überhaupt eine Wundversorgung stattgefunden hat. Ebenso war es der Einrichtung nicht möglich, eine ärztliche Versorgung sicher zu stellen.“

Dass die städtische Aufsicht überhaupt einschreitet, ist Manuela Vogel zu verdanken, die schon früh bemerkt hat, dass ihre Eltern nicht ausreichend versorgt werden. Als eine Beschwerde bei der Heimleiterin folgenlos bleibt, fängt sie an, die Vorkommnisse zu dokumentieren. Ihre Aufzeichnungen lesen sich wie ein Horrorszenario. Uringetränkte Kleidung wird drei Wochen lang in Plastiktüten im Badezimmer aufbewahrt und nicht wie vereinbart gewaschen. Trotz mehrmaliger Bitte, zu duschen, werden ihre Eltern nicht ordentlich gewaschen. Eine Fleischwunde ihres Vaters wird zwei Wochen lang nicht versorgt, auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht. Irmgard Vogel kann nicht mehr selbstständig essen. Pfleger reichen ihr einen Löffel und überlassen den Rest ihrem Mann. „Meine Mutter wäre verhungert, wäre mein Vater nicht gewesen“, sagt Manuela Vogel. Auch der Blasenkatheter ihrer Mutter sei wochenlang nicht versorgt worden. Sie notiert damals:

„Blasenkatheter (durch Bauchdecke) wurde wochenlang nicht versorgt. (...) Nach ca. vier Wochen kam eine Pflegerin auf die Idee, nachzusehen, wo der stechende Geruch herrührte und entfernte das Pflaster um den Katheder. Aus der Bauchdecke quoll bereits Eiter.“

Irmgard Vogel wird als Notfall ins Huyssenstift eingeliefert, doch von dem eitrigen Infekt wird sie sich nicht mehr erholen. „Im Haus Sonnengarten hat sie ihre Fröhlichkeit verloren“, erzählt ihr Mann, „sie sagte, wenn ich hier bleiben müsste, würde ich lieber tot sein“.

Prüfung durch die Heimaufsicht

Verzweifelt wendet sich Manuela Vogel am 28. September 2015 an die Heimaufsicht (siehe Seite 2 des Artikels). Zwei Tage später geht diese gemeinsam mit dem MDK, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen, zum Nachgang der Beschwerde in die Einrichtung. Auszüge aus ihrem Prüfbericht:

  • „Beschwerden werden nicht vor Ort von den Pflegekräften aufgenommen.“
  • „Die Wunddokumentation ist nicht vollständig. (...) Aus der Planung konnte nicht ermittelt werden, ob überhaupt eine Wundversorgung stattgefunden hat. Ebenso war es der Einrichtung nicht möglich, eine ärztliche Versorgung sicher zu stellen.“
  • „Das Dienstzimmer entsprach nicht den hygienischen Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten. (...) Die Wohnbereichsleiterin und einzige examinierte Pflegekraft machte einen überforderten Eindruck und bat hilfesuchend um Unterstützung.“
  • „Es roch im Zimmer sehr stark nach Urin. Beide Bewohner haben einen Blasenkatheter. Die Beutel waren beide zu hoch angebracht, sodass der Abfluss nicht gewährleistet war.“
  • „Frau Vogel hatte noch nicht gefrühstückt. Die Fingernägel sahen ungepflegt aus.“

Die Heimaufsicht kommt zu dem Schluss, „dass die Pflege auf dem Wohnbereich nicht gesichert ist und eine Gefährdung vorliegt“. Eine kurzfristige erneute Überprüfung der Einrichtung wird angeordnet. Anfang November verhängt die Heimaufsicht eine „Belegungsuntersagung“.

Mehr Menschen, die sich beschweren

Zum 8. Oktober findet Manuela Vogel im Malteserstift St. Bonifacius einen neuen Pflegeplatz für ihre Eltern. Ihr Vater lebt immer noch dort. „Es ist nicht immer alles, wie man es haben will, aber ich fühle mich als Mensch hier geborgen“, sagt der 90-Jährige. Seine Tochter ist froh, nun ein Heim gefunden zu haben, in dem ihr Vater menschenwürdig behandelt wird.

Ein Verfahren gegen die Heimleiterin und den Pflegedienstleiter im „Haus Sonnenschein“ wurde eingestellt, da laut Schreiben der Staatsanwaltschaft „nur der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung in Betracht kommt“. Dieser könne nur „im Wege der Privatklage verfolgt werden“. Eine solche strebt Manuela Vogel nun an. Generell fordert sie mehr Transparenz bei der Beurteilung der Pflegeunterkünfte, eine kritischere Pflegebenotung – und mehr Menschen, die sich laut beschweren. Niemand wolle doch, dass die eigenen Eltern oder Großeltern eines Tages so lieblos behandelt werden.

Der Aufnahmestopp im „Haus Sonnengarten“ ist seit einem halben Jahr aufgehoben. Die Leitung des Pflegeheims wollte sich auf Nachfrage nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Unternehmenskommunikations des Münchener Trägers „Korian-Gruppe“, die laut eigenen Angaben 600 Heime in Deutschland betreibt, teilte lediglich mit: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Datenschutzgründen keine Angaben machen.

Auf Seite 2 lesen Sie, welche Aufgaben die Heimaufsicht hat – auf Seite 3, wie Sie sich für das richtige Pflegeheim entscheiden.

Die Heimaufsicht Essen: Schnittstelle zwischen Bürgern und Einrichtungen 

Die Heimaufsicht Essen betreut 72 Alten- und Pflegeeinrichtungen in Essen mit insgesamt fast 8500 Plätzen. Sie ist eine Institution der Stadt, arbeitet allerdings im Auftrag der Bezirksregierung und kümmert sich um die Einhaltung des Wohn- und Teilhabegesetzes. Dabei ist sie eine Art Schnittstelle zwischen den Einrichtungen und den Bürgern, die selbst in einem Heim untergebracht sind oder dort Angehörige haben. Bei ihr laufen Beschwerden ein, und sie kümmert sich um die Behebung der Mängel in den Heimen.

So auch im Fall von Manuela Vogel und ihren Eltern. Irene Lambrecht unternahm nach ihrer Beschwerde die Begehung des „Haus Sonnengarten“, prüfte, ob die von Vogel beschriebenen Mängel auch bei anderen Patienten auftreten. „Der erste Schritt in solchen Fällen ist die Beratung der Heime“, erklärt die gelernte Pflegekraft.

Ein Aufnahmestopp ist sehr selten

Dabei soll den Einrichtungen geholfen werden, die festgestellten Mängel zu beheben. Meistens reiche das aus. Wenn nicht, erfolgt eine Untersagung der Belegung, also ein Aufnahmestopp – immer in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). „Das passiert sehr selten“, so Lambrecht.

Würde nach einer erneuten Prüfung immer noch keine Verbesserung der Zustände eintreten, müsste das Heim geschlossen werden. Einen solchen Fall habe es aber in Essen seit mindestens 15 Jahren nicht gegeben. Einige Heime hätten eigeninitiativ geschlossen. Da ohnehin ein Mangel an Pflegeplätzen herrscht, ist es im Interesse aller, die Einrichtungen zu erhalten.

Die Heimaufsicht ist verpflichtet, im zweijährigen Turnus alle Unterkünfte im Stadtgebiet unangekündigt zu begehen und nach dem Rahmenprüfkatalog des Wohn- und Teilhabegesetzes zu untersuchen. Die Ergebnisse werden mittlerweile auch auf der Internetseite der Heimaufsicht veröffentlicht. Diese Berichte bestehen aus 28 Punkten, die nach den Kriterien „keine Mängel“, „geringfügige Mängel“ und „wesentliche Mängel“ angekreuzt werden. Eine ausführliche Bewertung ist dort nicht zu finden. Es sei laut Lambrecht oft auch schwierig, jeden Mangel auf seinen Ursprung zu untersuchen: „Die Pflege von Menschen ist ein sehr vielschichtiges Gebiet.“

Mehr Frauen als Männer in Essen sind pflegebedürftig

In Essen leben 125 774 Menschen im Alter von über 65 Jahren. Das macht gut 21 Prozent der Gesamtbevölkerung der Stadt aus. Der größte Anteil lebt im Essener Süden, in Rellinghausen, Überruhr und Werden. Im Mai dieses Jahres gab die Stadt die Ergebnisse der Pflegestatistik von 1999, 2011 und 2013 heraus. Danach ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Essen in diesem Zeitraum von 20 129 auf 18 358 gesunken.

Der Großteil der Pflegebedürftigen ist zwischen 85 und 90 Jahre alt – 66 Prozent sind Frauen. Laut aktuellen Zahlen der Heimaufsicht leben derzeit 8428 Senioren in Essener Pflegeeinrichtungen, die der Heimaufsicht unterliegen. Hinzu kommen 1479 Menschen mit Behinderungen.

MDK zur Auswahl des Pflegeheims: "Achten Sie auf die Herzlichkeit" 

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist ein Beratungs- und Begutachtungsdienst für gesetzliche Krankenkassen. Tanja Färber vom MDK Nordrhein erklärt, worauf es bei der Wahl des Pflegeheims ankommt.

Wie treffe ich die richtige Entscheidung für ein Pflegeheim?

Tanja Färber: Überlegen Sie sich, an welchem Ort Sie oder Ihr Angehöriger wohnen möchte. Lieber in der Stadt oder lieber außerhalb im Grünen? Wie gut ist das Heim erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln, damit auch Besuch kommen kann? Die Pflegenoten können Ihnen eine erste Orientierung zur Qualität des Heimes bieten. Die Pflegekassen haben auf den Internetseiten eine Übersicht aller Pflegeeinrichtungen. Das ersetzt aber nicht den Besuch der Einrichtung vor Ort.

Welche Kriterien sollten bei der Wahl der Einrichtung eine Rolle spielen?

Färber: Besonders kommt es auf die gute Pflege und die Atmosphäre in einer Einrichtung an. Fragen Sie die Heimleitung nach Anzahl und Qualifizierung der Mitarbeiter. Fragen Sie, was passiert, wenn sich der Gesundheitszustand eines Bewohners ändert und vielleicht eine intensivere Behandlung nötig wird. Machen Sie einen Rundgang und lassen Sie sich dabei ein bewohntes Zimmer zeigen. Achten Sie auch darauf, wie freundlich und herzlich die Mitarbeiter im Kontakt mit den Bewohnern sind. Unterhalten Sie sich mit den Bewohnern und nehmen Sie mal an einem Mittagessen teil.

Was sollte mich bei einem Besuch stutzig machen?

Färber: Riecht es streng nach Ausscheidungen? Wenn Sie die Aufenthaltsräume besuchen, sitzen dort Menschen längere Zeit alleine? Rufen Sie vielleicht und es kommt niemand? Das sind klare No-Gos.