Essen. . Kritik der IHK: Der Verkehrswegeplan ordnet den Ruhrallee-Tunnel und den Lückenschluss der A52 auf Essener Gebiet als nicht vordringlichen Bedarf ein.

Der am Mittwoch von der Bundesregierung verabschiedete Bundesverkehrswegeplan hält nach Ansicht der Industrie- und Handelskammer Essen (IHK) für die Region Licht und Schatten bereit.

Positiv bewertet die IHK, dass die Ausbauprojekte für die A 3, A 40 und A 42 im vordringlichen Bedarf eingestuften wurden. „Diese dürften den Verkehrsfluss im zentralen Ruhrgebiet verstetigen. Gerade die nachträgliche Höherstufung des sechsstreifigen Ausbaus der A 40 zwischen Essen-Frohnhausen und Essen-Ost in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht begrüßen wir ausdrücklich“, erklärte die stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführerin Veronika Lühl.

Überbelastung der Verkehrsinfrastruktur

Enttäuschung ruft bei der IHK allerdings die Einstufung des Ruhrallee-Tunnels und des Lückenschlusses der A52 auf Essener Gebiet hervor. Beide Verkehrsprojekte sind nicht im vordringlichen Bedarf eingeordnet – das heißt, eine Umsetzung ist mindestens bis zum Jahr 2030 sehr unwahrscheinlich. Aus Sicht der IHK handle es sich jedoch um essenzielle Verkehrsprojekte in der Stadt. „Dass der Ruhrallee-Tunnel und der geplante Lückenschluss der A52 auf Essener Gebiet trotz besserer Nutzen-Kosten-Faktoren als manch andere Vorhaben weiterhin nicht im vordringlichen Bedarf zu finden sind, ist nicht nachvollziehbar. Damit wird die bestehende Überlastung der Verkehrsinfrastruktur zementiert“, betonte Lühl.

Der Essener Bundestagsabgeordnete der Grünen, Kai Gehring, kritisierte dennoch, dass die Durchstreckung der A52 in Essen überhaupt wieder im Bundesverkehrswegeplan – übrigens auf Betreiben der IHK – gelandet ist. Auch wenn das A52-Teilstück vorerst nicht gebaut werde, blockiere das weiterhin alternative Planungen z.B. fürs Wohnen mit Grün- und Freizeitflächen, so Gehring.