Essen. Dreimal stach der abgewiesene Gast auf den Türsteher einer Essener Disco ein. Im Prozess ist er dabei auf den Bildern der Überwachungskameras zu sehen.
- 43-Jähriger hat laut Anklage auf Türsteher vor Diskothek in Essen eingestochen
- Videomaterial zeigt die Tat im März vor Lokal an der Schützenbahn
- Grund für den Angriff soll laut Türsteher ein Zutrittsverbot gewesen ein
Ob der Angeklagte wirklich zugestochen hat, ist in diesem Prozess nicht die schwierigste Frage für das Schwurgericht. Denn in ausgezeichneter Qualität zeigen Bilder der Überwachungskameras, wie der Angeklagte am 6. März gegen 12.12 Uhr dreimal auf den Türsteher der Diskothek „Studio“ an der Schützenbahn in Essen einstach. Auf versuchten Mord lautet die Anklage gegen den 43-Jährigen, der sich seit Montag vor Gericht verantworten muss.
Vullnet E. schweigt aber, trotz der aus Sicht der Staatsanwaltschaft exzellenten Beweislage. Auch seine Verteidiger Silvia Oster und Wolfgang Küpperfahrenberg geben keine Erklärung in seinem Namen ab.
„Dann verspürte ich einen stechenden Schmerz“
So wirken am ersten Prozesstag vor allem die Videos. Sie zeigen Vullnet E. im Gespräch mit den Türstehern. Noch ist keine aggressive Stimmung zu erkennen. Vullnet B. telefoniert kurz, steckt das Handy in die Tasche und geht mit einem Lächeln ganz nah an den körperlich überlegenen Mann heran. Dann zückt er völlig unvermittelt, also heimtückisch, ein Messer und sticht dreimal in Richtung Hals. „Ich dachte zuerst an Schläge, dann verspürte ich einen stechenden Schmerz“, erinnert sich das Opfer, 32 Jahre alt. Ein anderer Türsteher stieß den Angeklagten weg. Dieser blieb kurz stehen, rannte zur Viehofer Straße, wo ein Passant ihn stoppte. Da stach er laut Anklage erneut zu, bevor er sich im Damen-WC der Disco „Essence“ versteckte. Dort nahm ihn die Polizei fest, fand auch ein Messer.
Glück hatte der Türsteher, denn das Messer mit der elf Zentimeter langen Klinge drang nur zwei Zentimeter tief in seinen Körper ein. Rechtsmedizinerin Janine Helmus betont aber, dass auch diese Stiche „potenziell lebensgefährlich“ sind, weil das Messer auch wichtige Gefäße hätte verletzen können.
Alkohol und Kokain konsumiert
Was den Täter zustechen ließ? Vullnet E. galt sogar als Stammgast im „Studio“. Diese Diskothek öffnet erst um fünf Uhr morgens am Wochenende. Die Türsteher hatten den 43-Jährigen als „Schickimicki-Albaner“ eingestuft, der problemlos Zutritt erhielt. Doch irgendwann hatte wohl der Chef der Disco den Eindruck, Vullnet E. passe nicht zu den Gästen in der Nacht zum Sonntag. Er dürfe nur noch freitags zur Russen-Party kommen.
„Ich war der Erste, der ihm das Verbot mitgeteilt und den Zutritt verwehrt hat“, sagt der Türsteher, „aber das hat er nicht akzeptiert“. Wochenlang sei er trotzdem immer sonntags gekommen und abgewiesen worden. „Er hat sich dann auf mich eingeschossen“, fügt der 32-Jährige hinzu. Oft habe der Angeklagte schlecht über ihn geredet. Am Tattag sei er schon „mit bösem Blick“ zu ihnen gekommen und habe sich direkt beschwert. „Ich soll angeblich seine Eltern beleidigt haben“, erzählt der Türsteher. Das stimme natürlich nicht.
Mit 1,7 Promille Alkohol im Blut war der Angeklagte stark angetrunken, hatte auch Kokain konsumiert.