Essen. Er wollte eine Nacht in Haft verbringen. Und dafür beleidigte der 38-Jährige Polizisten. Jetzt handelte er sich seine 19. Vorstrafe ein.

18 Vorstrafen hat Christian M. (38) im Leben angesammelt. Meist sind es Beleidigungen, Bedrohungen oder Widerstand gegen die Staatsgewalt. Am Mittwoch kam ein neues Urteil hinzu. Amtsrichterin Heidi Lenk verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft mit Bewährung – wegen Beleidigung von Polizeibeamten.

Der Angeklagte sieht es locker, nachdem er die Anklage gehört hat: „Alles korrekt. Stimmt schon.“ An drei Tagen hat er sich im März und Mai mit den Beamten angelegt, die meist wegen Ruhestörungen kamen. Mal vor seiner Wohnung in Altendorf, mal vor einem Haus in Freisenbruch. Wenn sie ihn aufforderten, ruhig zu sein, reagierte er prompt mit Beleidigungen. „Bastard, Hurensöhne“ lassen sich dabei noch am ehesten in einer Tageszeitung zitieren.

Warum er die Beamten so beschimpft habe, fragt Richterin Lenk. Er erklärt es: „Die sind auch nicht ohne. Und nur weil man vorbestraft ist, müssen die nicht meinen, dass sie einen Kaspar vor sich haben.“ Warum er ausgeflippt sei? „Weiß nicht.“

Das nimmt die Richterin ihm nicht ab. Denn in einem Fall hatten die Beamten in einem Vermerkt geschrieben, dass der Angeklagte sich durch die Beleidigungen eine Nacht im Polizeigewahrsam erhoffte. Er habe zuerst gefordert, von den Polizisten zu seiner Wohnung „nach Altendorf“ gebracht zu werden, dann änderte er seinen Wunsch und verlangte nach der Zelle. Als sie dem nicht folgten, drohte er: „Ich garantiere für nichts, wenn ihr mich nicht in Gewahrsam nehmt.“ Aber den Gefallen erwiesen sie ihm nicht. „Ich war wohl betrunken“, sagt er.

Unnötig seien die Taten, meint die Richterin mit Blick auf die Vorstrafen: „Die Polizei macht ja nur ihren Job.“ „Wenn Sie das so sehen“, zeigt Christian M. sich uneinsichtig. Der Blick auf sein Leben, macht die Richterin nicht zufriedener: keine Ausbildung, kein Schulabschluss, arbeitslos, saß oft in Haft. Ob er je gearbeitet habe? „Nein.“ An eine Geldstrafe ist angesichts der Vorstrafen nicht zu denken. Richterin Lenk entscheidet sich für Bewährung, ein Bewährungshelfer soll sich um Christian M. kümmern. Und 100 Stunden soll er gemeinnützig arbeiten.