Essen. . Eine halbe Million Euro verlor die Stadt Essen durch Betrügereien bei der Sanierung der Zeche Carl. Nun wurden drei Beteiligte verurteilt.
Eine halbe Million Euro verlor die Stadt Essen durch Betrügereien bei der Sanierung der Zeche Carl. Die Sache kam vor Gericht. Die XXI. Strafkammer terminierte ursprünglich für vier Angeklagte. Doch der Haupttäter, ein bei der Stadt angestellter Architekt, verstarb vor Prozesseröffnung. Drei Männer, 33 und 32 Jahre alt, darunter der Sohn des Verstorbenen, die im Auftrag des Architekten über Scheinfirmen Scheinrechnungen ausstellten, wurden am Donnerstag wegen Beihilfe zur Untreue zu Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und eineinhalb Jahren verurteilt. Tatzeitraum war von 2009 bis 2012.
Kurios dreiste Situationen schildert Richter Dr. Johannes Hidding in der Urteilsbegründung. Der Architekt soll zum Beispiel im Namen einer seiner Scheinfirmen aus seinem Büro in der Stadtverwaltung per Mail mit den Kollegen im Nachbarzimmer kommuniziert haben. Dem Verstorbenen, der seit 1989 für die Stadt arbeitete, wird der Hauptschaden zugerechnet. Es gäbe kaum Zweifel an dessen Untreue, so das Gericht.
Wirklich gearbeitet wurde für die Scheinrechnungen selten. Das Geld landete meist in den Taschen des Seniors. Insgesamt handelte es sich um rund 150 Tatvorwürfe. „Unratsbereinigungen“ wurden da beispielsweise abgerechnet. Auf falschen Stundenzetteln beschäftigte man Mitarbeiter, die es gar nicht gab.
„Oberflächliche Überprüfung“
Staatsanwältin Valeria Sonntag beantragt ebenfalls Bewährungsstrafen für die Angeklagten. Sie kritisiert aber auch die „oberflächliche Überprüfung durch die Vorgesetzten“ bei der Stadt. Besondere Schwierigkeiten habe es für die Täter nicht gegeben, so Sonntag. Die Kammer sieht den Beitrag der Stadtverwaltung eher milde. „Die Stadt merkte, da ist etwas faul“, so Richter Hidding und habe die Bedingungen geändert. „Der Architekt sollte die Rechnungen vorlegen. Das hat er nicht.“ Rund 19 000 Rechnungen erhalte die Stadt alljährlich im Baubereich, so Hidding, „da kann nicht jede vom Oberbürgermeister geprüfte werden.“ Finanzielle Auflagen gab es nicht für die Angeklagten. Um das Inkasso müsse sich die Geschädigte, also die Stadt selber kümmern, entschied die Kammer.