Essen. . Acht Monate nach dem Unfall auf der Essener Franziskastraße, der eine 27-Jährige das Leben kostete, wurde Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben.

  • Staatsanwältin: „Notwendige Sorgfalt im Straßenverkehr nicht beachtet“
  • Rechtsanwalt: „Keine Anhaltspunkte für eine Fahrlässigkeit“
  • Senior hat der Sicherstellung seiner Fahrerlaubnis nicht widersprochen

Die Frage nach dem „Warum“ stand nach dem Unfalltod einer 27-Jährigen auf der Rüttenscheider Franziskastraße acht Monate lang im Raum. Jetzt meint die Staatsanwaltschaft auf der Basis eines Gutachtens eine Antwort gefunden zu haben: Gegen den 80 Jahre alten Autofahrer, der die junge Frau Ende August mit seinem Opel Corsa auf dem Bürgersteig in Höhe des Arosa-Hotels erfasst hatte, wurde jetzt vor dem Amtsgericht Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Dies bestätigte am Montag die zuständige Staatsanwältin Elke Hinterberg auf Anfrage dieser Zeitung: „Der Beschuldigte hat die notwendige Sorgfalt im Straßenverkehr nicht beachtet.“

Geparkten Wagen touchiert, Straßenschild gerammt

Bei dem Versuch des Einparkens habe der Senior zunächst einen geparkten Wagen touchiert, ein Straßenschild gerammt und schließlich die Fußgängerin erfasst, die unter das Fahrzeug geriet. Technische Mängel an dem Fahrzeug seien jedenfalls nicht festgestellt worden.

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Für den Rechtsanwalt des Unfallfahrers, der nach eigenen Angaben bis Montag noch nichts von einer Anklage gegen seinen Mandanten wusste, haben sich nach bisherigem Kenntnisstand im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine Fahrlässigkeit ergeben. „Ich bin nicht der Auffassung, dass schuldhaft gehandelt wurde“, sagte Carsten Engel auf Nachfrage. Genauer will sich der Rechtsanwalt erst nach Lektüre der Anklage äußern. Unter Umständen sei ein ärztliches Gutachten einzuholen.

Nach dem tödlichen Unfall auf der Franziskastraße hat sich der 80-Jährige nicht mehr hinters Lenkrad gesetzt. Gegen die Sicherstellung seiner Fahrerlaubnis habe er keine Rechtsmittel eingelegt, so Engel.