Essen. Das Gericht hat einen 26-Jährigen vom Vorwurf des dreifachen schweren Raubes freigesprochen. Anschließend musste er dennoch in den Gefängnistrakt.

  • Landgericht Essen spricht 26-Jährigen vom Vorwurf des dreifachen schweren Raubes frei
  • Indizien gegen Angeklagten reichten nicht für eine Verurteilung aus
  • Zwei Überfälle auf einen Netto-Markt und einer auf eine Lottoannahmestelle bleiben ungesühnt

Er passte ins Täterbild der Raubserie in Essen-Überruhr. Aber tatsächlich reichten die Indizien gegen den 26-Jährigen dem Landgericht Essen nicht aus. Am Freitag sprach die VII. Strafkammer den Angeklagten vom Vorwurf des dreifachen schweren Raubes frei.

Vom Gerichtssaal aus musste er dennoch zurück in den Gefängnistrakt. Denn Ende vergangenen Jahres war er von einer anderen Strafkammer wegen eines Überfalls auf einen Edeka-Markt in Überruhr am 9. April 2015 zu drei Jahren Haft und Einweisung in die Entziehungsanstalt verurteilt worden. Damals war er allerdings in Tatortnähe festgenommen worden und hatte ein Geständnis abgelegt. Jetzt schwieg er.

"Lass die Kasse auf!"

Die Polizei hatte wegen der Überfallserie verschiedene Täter ermittelt, von denen auch einige bereits verurteilt wurden. Bei drei Fällen war sie sich sicher, dass der 26-Jährige dafür verantwortlich war. Vor allem der „modus operandi“, also die Art der Tatausführung, sei gleich. Auch die Beschreibung des immer maskierten Täters, der osteuropäische Akzent und DNA-Spuren am Türrahmen einer Lottoannahmestelle deuteten auf ihn, hieß es in der Anklage.

Am 14. Februar hatte ein Räuber den Netto-Markt am Schaffelhofer Weg 10 überfallen. Mit einem Messer hatte er eine Mitarbeiterin bedroht: „Mach die Kasse auf, dann bin ich wieder weg.“ 400 Euro bekam er. Ähnlich ging ein Unbekannter am 14. März wiederum in diesem Markt vor. Allerdings drohte er diesmal mit einer Pistole. „Lass die Kasse auf!“, drohte er. Doch die Kassiererin schlug sie zu. Er haute ab, als Kunden kamen.

Chef der Lottoannahmestelle warf Räuber raus

Schnell wurde klar, dass in diesen beiden Fälle die Indizien nicht ausreichten. Beim dritten Fall hatte der Räuber auch kein Glück. Am 20. Februar hatte er die Mitarbeiterin in der Lottoannahmestelle in der Klapperstraße mit einem Messer bedroht. Doch die rief ihren Chef, der sich bei einer Größe von 1,91 Meter vom zehn Zentimeter kleineren Täter nicht beeindrucken ließ. Er packte dessen rechten Arm, mit dem dieser das Messer hielt, und warf ihn heraus. Die Polizei hatte der 45 Jahre alte Mann gar nicht anrufen wollen: „War ja nichts passiert.“

Am Türrahmen hatte die Polizei die DNA des Angeklagten gesichert. Doch der wohnte in der Nähe. Möglich, so Richter Nils Feldhaus im Urteil, sei ja auch, dass der Angeklagte mal Zigaretten holte und dabei den Türrahmen streifte. Ein Beweis sei also auch die DNA nicht. So bleibt die Serie ungesühnt.