Essen.. Der 38-Jährige und seine Ehefrau waren mit Schlagstock und Elektroschocker bewaffnet. Sie wollten Nacktfotos auf dem Handy ihres Ex-Geliebten löschen.
Eine Affäre mit folgenschwerem Ende: Für drei Jahre muss der prügelnde Ehemann (38) ins Gefängnis, der den Ex-Geliebten seiner Frau zwingen wollte, Nacktfotos auf dem Handy zu löschen. Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Nötigung sprach die VII. Strafkammer des Landgerichtes am Donnerstag dieses Urteil.
Die Ehefrau (39), die zwei Jahre lang fremd gegangen war, weint bitterlich. Sie kam aber mit einer Bewährungsstrafe von neun Monaten davon. Zwar hatte sie selber nicht zugeschlagen, sei aber „Mittäterin im Gesamtkomplex“, so begründete die Vorsitzende Richterin Dr. Ute Hartung.
Mit Schlagstock und Elektroschocker bewaffnet zog das Ehepaar im September 2015 los zur Kettwiger Wohnung des Ex-Geliebten. Gewalt hätten sie nicht im Sinn gehabt, sagen die Verteidiger Karl Engels und Lina Anna Schuster. Die Angeklagten selber schweigen. Sie lassen die Angaben bei der Polizei verlesen und ihre Anwälte reden. Sie bestreiten die Vorwürfe nicht.
Ganz schnell kam es an jenem Sonntagabend zu brutalen Schlägen auf Kopf und Oberkörper des völlig überraschten Opfers. Vergeblich hatte der 38-Jährige nach dem Klingeln und dem „aggressiven Blick“ des Angeklagten versucht die Wohnungstür zu schließen. Etwa zehn bis 15 Minuten habe der Angriff gedauert, erinnert er sich. Vier Tage musste er anschließend in die Klinik mit schweren Kopfverletzungen und einem gebrochenen Arm. Er habe viel Glück gehabt, erfuhr er von den Ärzten. Die Wunden sind verheilt. Die psychischen Folgen dagegen sind für ihn und seine Familie heute noch ganz erheblich. Dennoch zeigt er in seiner Aussage vor Gericht keine Belastungstendenz. „Das hätte man auch anders machen können“, sagt er zum Anlass des Überfalls.
Weil die Angeklagten bei der Tat mit dem Handy des Opfers nicht klar kamen, nahmen sie es mit, um die erotischen Bilder zu entfernen. Vom angeklagten Raub, der vermutlich zu einem weitaus höheren Strafmaß geführt hätte, kam die Kammer im Urteil aber ab. Sie ging davon aus, dass das Paar es nur auf die Fotos und nicht aufs Telefon abgesehen hatte.
Strafverschärfend wertete das Gericht den Tatort: Die Wohnung. „Das ist ein Ort, an dem man Schutz vor der Welt haben sollte“, so die Richterin.