Essen. Schon im Treppenhaus rochen die Polizisten den Geruch der Cannabisplantage. Jetzt stand der Dealer in Essen vor Gericht: ein biederer junger Mann.

  • Polizisten wurden wegen hilfsloser Person in Steeler Haus und rochen Cannabis
  • Später berichtete Verteidiger von zwei weiteren Wohnungen für Aufzucht von Cannabispflanzen
  • Gericht verurteilte 28-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und wies ihn in Therapieeinrichtung ein

Nicht nur die Spürhunde der Polizei erschnüffeln Straftäter. Auch ihre menschlichen Kollegen dürfen sich auf ihre Nase verlassen. So kamen zwei Schutzpolizisten einem Dealer auf die Spur, der in drei Wohnungen Marihuana anbaute. Die VII. Strafkammer verurteilte den 28-Jährigen am Freitag zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und wies ihn in eine Therapieeinrichtung ein.

Fast hätte er erleichtert gewirkt, berichtete die 28 Jahre alte Polizistin dem Gericht über die Festnahme. Wie ein „richtiger“ Dealer wirkt der schmächtige Mann aus Essen-Steele auch nicht. Am 1. Oktober war die Polizei wegen einer hilfslosen Person zu einem Haus im Lohmühlental gerufen worden. Die Person gab es zwar nicht, dafür rochen die Beamten im Treppenhaus Cannabisgeruch.

150 Cannabis-Pflanzen, 40 bis 80 Zentimeter hoch

Sie folgten den Düften und trafen vor der Wohnung den 28-Jährigen. Bereitwillig zeigte er ihnen die Räume. Vor allem einer interessierte die Polizisten. „Es war alles eindeutig“, erinnert sich die Beamtin vor Gericht. 150 Pflanzen, 40 bis 80 Zentimeter hoch, wuchsen empor. Professionell unterstützt von Bewässerungssystemen und Wachstumslampen. Das sei schon die dritte Anzucht, erzählte der Angeklagte. Die erste sei aber wegen Spinnenmilben nichts geworden. Aus der zweiten habe er immerhin drei Kilo ernten können.

Später offenbarte Verteidiger Andreas Renschler den Ermittlern, dass sein Mandant noch zwei weitere Wohnungen in Steele angemietet hätte, ebenfalls nur für die Aufzucht von Cannabispflanzen.

Ungeladene Schreckschusswaffe und Pfefferspray

Beim Gericht kam die Offenheit gut an. Das war wichtig, denn der Angeklagte hatte eigentlich ein hartes Urteil zu erwarten, weil in der ersten Wohnung eine ungeladene Schreckschusswaffe und Pfefferspray lagen. Die Waffen erhöhen die Mindeststrafe für Drogenhandel auf fünf Jahre Haft.

Anfangs mauerte der 28-Jährige, der seit dem 16. Lebensjahr Haschisch konsumiert, bei der Frage, ob er den Stoff auch verkauft hätte. Geld verdienen müsse man doch, so Richter Nils Feldhaus, angesichts der Kosten für Wohnungen und Plantage. Später gestand der Angeklagte, an einen Kreis von 13 Freunden verkauft zu haben. Die Kammer stufte den Drogenhandel schließlich als minder schweren Fall ein. Absolviert er die Therapie erfolgreich, kann er schon nach der Hälfte der Strafe entlassen werden.