Essen. Zwei Männer hatten eine Frau im Hauptbahnhof Essen bestohlen. Im Rucksack eines Diebes fanden Zivilfahnder iPad, iPod und iPhones.

Damit hatten die beiden Taschendiebe offensichtlich nicht gerechnet. Sichtlich überrascht wurden die beiden Männer (16 und 19 Jahre alt) durch zivile Taschendiebstahlsfahnder der Bundespolizei festgenommen, nachdem sie einer 21-jährigen Essenerin den Rucksack entwendet hatten. Bei der Durchsuchung wurde ein komplettes „Apple“-Sortiment bei einem der Diebe sichergestellt, welches mutmaßlich aus weiteren Diebstahlshandlungen stammte.

Am Mittwoch gegen 18.05 Uhr beobachteten zivile Taschendiebstahlsfahnder der Bundespolizei die beiden Algerier, wie sie ein Schnellrestaurant am Essener Hauptbahnhof betraten und nach geeigneten Opfern Ausschau hielten. Ein Opfer fanden sie dann auch in einer 21-jährigen Essenerin. Während einer der Männer die junge Frau in ein Gespräch verwickelte, nutzte sein Komplize das Ablenkungsmanöver und nahm den Rucksack der 21-Jährigen an sich und wollte damit das Restaurant verlassen.

Pfefferspray und Haschisch sichergestellt

Noch im Restaurant nahmen die Bundespolizisten beide Männer vorläufig fest. Den Rucksack bekam die sichtlich erleichterte Essenerin zurück. Ihr blieb so ein Gesamtschaden von rund 300 Euro erspart.

Bei der Durchsuchung des 16-jährigen Algeriers wurde neben einem Pfefferspray auch eine geringe Menge Haschisch sichergestellt. Zusätzlich fanden die Bundespolizisten dann auch noch ein ganzes „Apple“-Sortiment bei dem Dieb.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Neben einem iPad, einem iPod war er auch im Besitz eines Neuwertigen iPhones. Da die Menüführung von zwei Geräten in chinesischer Sprache und ein Gerät in deutscher Sprache eingestellt waren, der 16-Jährige jedoch weder dem Deutschen noch der chinesischen Sprache mächtig ist, wurden die Geräte sichergestellt.

Gegen beide Asylbewerber aus Welzheim (16) und Kerken (19) wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, gegen den 16-jährigen zusätzlich ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.