Wer als Ratsmitglied zu seinem Geburtstag einen Strauß Blumen annimmt, steht auch künftig nicht gleich mit einem Bein im Gefängnis. Denn kleine Geschenke lässt die Neufassung der Ehrenordnung sehr wohl zu. Gleichwohl wird der Rat sich engere Vorgaben machen als es bislang üblich ist. Beides ist gut und richtig.

Der Skandal bei den Entsorgungsbetrieben hat offen gelegt, dass es Nachholbedarf gibt. Allzu großzügig wurden seinerzeit Eintrittskarten zu Fußballspielen und Konzerten verteilt. Auch Amts- und Mandatsträger griffen zu und befeuerten so ein weit verbreitetes Urteil, dass Politiker sich vor allen anderen selbst bedienen. Die neue Ehrenordnung fordert auch hier mehr Selbstdisziplin.

Schon die bestehende Ehrenordnung verlangt von Politikern Auskunft über ihre wirtschaftliche Verhältnisse zur Stadt und ihren Tochtergesellschaften. Auswüchse wie bei der EBE konnte dies nicht verhindern. Gegen einen Beratervertrag lässt sich nichts einwenden, so lange Leistung und Entlohnung angemessen sind. Verdient ein Ratsherr aber eine sechsstellige Summe im Jahr, dann macht das hellhörig. Die neue Ehrenordnung schafft auch hier mehr Transparenz.

Die Ehrenordnung soll Politiker davor bewahren, eigene und öffentliche Interessen zu vermischen. Im eigenen Interesse sollen sie gar nicht erst in den Ruch kommen, sie seien käuflich. Denn auch bei ehrenamtlichen Politikern versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Wer Geschenke annimmt und dafür eine Gegenleistung auch nur in Aussicht stellt, macht sich strafbar. Was ist erlaubt, was nicht? Die Ehrenordnung soll Orientierungshilfe bieten. Skandale völlig verhindern kann sie nicht. Wer zum eigenen Vorteil handeln will oder sich gar korrumpieren lässt, den wird die Ehrenordnung nicht davon abhalten. In diesem Fall wäre die Staatsanwaltschaft gefordert. Der Fraktionsvorsitzende der Partei-Piraten, Kai Hemsteeg, ist Polizist, Abteilung Korruptionsbekämpfung. Er schießt jedoch übers Ziel hinaus, wenn er Auskunft verlangt über Angehörige von Mandatsträgern, die bei der Stadt und ihren Töchtern beschäftigt sind. Beispiele dafür gibt es genug. Das rechtfertigt aber nicht, Betroffene in Sippenhaft zu nehmen. Ein Ratsmandat ist ein Ehrenamt. Schwarze Schafe mag es geben. Ihnen macht es die neue Ehrenordnung ein Stück weit schwerer. Unter Generalverdacht stellen sollte man ehrenamtliche Politiker aber nicht. Das würde ihnen und ihrer Aufgabe nicht gerecht.