Essen. . Die Landesbeauftragte für den Datenschutz spricht von einem „klaren Datenschutzverstoß“ im Lokal „Müllers an der Rü“. Nelson Müller muss aber kein Bußgeld zahlen.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in NRW spricht von einem „klaren Datenschutzverstoß“ im Lokal „Müllers an der Rü“. Trotzdem muss Starkoch Nelson Müller kein Bußgeld zahlen. „Der Betrieb hat sich kooperativ gezeigt und ist unserer Beratung gefolgt“, so ein Behördensprecher.

Mitarbeiter hatten darüber beschwert, dass Überwachungskameras auf sie gerichtet waren. Müller wehrte sich daraufhin gegenüber der WAZ gegen Spitzel-Vorwürfe. Die fünf Kameras habe er nach Diebstählen „zum Schutz meiner Gäste und Mitarbeiter“ eingesetzt.

Kameras im „Müllers an der Rü“ nun anders ausgerichtet

Nach Angaben der Datenschutzbeauftragten befinden sich die Kameras in einem Durchgangsbereich sowie in Küche, Lager und Kassenbereich. Die Behörde verweist auf das Bundesdatenschutzgesetz. Danach dürften Beschäftigte keiner „dauerhaften Verhaltens- und Leistungskontrolle“ etwa durch Videokameras ausgesetzt sein.

Nach der detaillierten Prüfung durch die Behörde seien beanstandete Kameras in der Brasserie so ausgerichtet worden, dass Beschäftigte nicht mehr dauerhaft gefilmt werden können. Weiterhin erfüllen sie den Zweck, Diebstähle zu verhindern und aufzuklären. (ni)