Die Jugendgerichtshilfe in Essen hat im letzten Jahr 411 Verfahren gezählt, in denen es darum ging, Bußgeldbescheide wegen Schulschwänzens umzuwandeln in ableistbare Sozialstunden. In diesem Jahr liegt der derzeitige Stand bei 252 Verfahren.

Fehlt ein Jugendlicher häufig unentschuldigt und greifen pädagogische Maßnahmen der Schulen nicht, bzw., sind Eltern nicht zur Mitarbeit zu bewegen, werden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet – z. B. die „Schulzuführung“, bei der das Ordnungsamt Schüler zur Schule bringt. Nächster Schritt: Bußgeld.

Das Ziel von „SuBo“: Ein Teilnehmer kann wieder zuverlässig einer Tätigkeit nachgehen. Viele finden Anschluss in andere Maßnahmen, gehen auch wieder zur Schule. „SuBo“ wird derzeit finanziert von der Krupp-Stiftung. Die Förderung läuft Ende 2015 aus.