Stellen Sie sich vor, vier Künstler präsentieren in Essen ihre Werke – und keiner findet hin. Genau das befürchteten der Rüttenscheider Künstler David Kornowski und seine Kollegen. Am gestrigen Freitag veranstalteten sie im Hirschlandsaal ihre Vernissage „Triumvirat“. Da der Hirschlandsaal ihrer Meinung nach von außen nicht zu erkennen ist, ließen sie das Logo des Folkwang Museums in roten Buchstaben auf die sonst in Grau gehaltenen Eintrittskarten, Flyer und Plakate drucken. Ein Verstoß gegen das Markenrecht, wie ihnen das Museum zwei Tage vor der Veranstaltung mitteilte. In einer E-Mail vom 30. September heißt es, Kornowski solle das Logo des Museums von allen Produkten entfernen und es nicht weiter in Umlauf bringen. Andernfalls drohten ihm rechtliche Schritte.

Kornowski hat dafür kein Verständnis. „Warum will das Museum regionalen Künstlern keine Chance geben? Und warum schreiben die uns das erst jetzt?“ Am 4. August hätten die Künstler den Hirschlandsaal offiziell angemietet – von der Grundstücksverwaltung der Stadt (GVE). „Wir haben die GVE immer auf dem Laufenden gehalten“, meint Kornowski. Auch die Einladung hätten sie dem Vermieter gezeigt, inklusive Schriftzug. „Das ist eine Ortsangabe. Ich bin Künstler, ich will keine Schnitzeljagd veranstalten.“ Nun befürchtet Kornowski, dass das Museum gegen ihn klagt. Denn: Zwei Tage vor der Ausstellung alle Einladungen aus dem Verkehr zu ziehen – das hätte er nicht geschafft.

Anka Grosser meint, das sei auch nicht nötig gewesen. Sie leitet die Kommunikations- und Marketingabteilung im Folkwang Museum. „Ich habe Herrn Kornowski nur informiert, dass er so etwas in Zukunft unterlassen muss“, sagt Grosser. Das Logo des Museums ohne Absprache abzudrucken, sei nicht erlaubt. „Es entsteht der Eindruck, dass die Veranstaltung mit dem Folkwang Museum in Zusammenhang steht. Das tut sie aber nicht.“ Dass sie Kornowski erst kurz vor der Vernissage darauf hingewiesen hat, habe einen einfachen Grund: „Er hat mir erst dann die Einladung geschickt.“ Ob er das Logo verwenden dürfe oder nicht, hätte Kornowski direkt mit dem Museum absprechen müssen – und nicht mit der GVE als Vermieter.

Fakt ist: Das Logo des Folkwang Museums ist eine eingetragene Wortmarke und darf nur mit Erlaubnis verwendet werden. Hätten die Künstler in Grau oder Schwarz „im Folkwang Museum“ auf ihre Einladung geschrieben, hätte das Museum im Übrigen nichts gesagt.