Auch bei den ausgeuferten Stadionkosten und der „Wallberg“-Zusage erkennen Rechtsgutachter allerlei Pflicht- verletzungen des geschassten GVE-Chefs – aber nur in eingeschränktem Umfang Ansprüche auf Schadensersatz.

Wo so viel Affären-Nebel wabert wie bei der städtischen Grundstücksverwaltung GVE, da klart es nur schrittweise auf. Das gilt auch für die Frage, in welchen Fällen dem einstigen Geschäftsführer Andreas Hillebrand echte Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind – und ob sich daraus auch Schadensersatzansprüche ableiten lassen.

Nachdem die Anwaltskanzlei Görg dem GVE-Aufsichtsrat in einem ersten Rechtsgutachten zur Museums-Rücklage und dem städtischen Cash Pool wenig Hoffnung machte, irgendwoher Geld locker zu machen, folgt jetzt der Enttäuschung zweiter Teil: Auf 65 Seiten offenbaren die Juristen, dass Hillebrand zwar auch bei den Stadionkosten und der Verpachtung des Saalbau-Restaurants „Wallberg“ allerhand Verfehlungen vorzuwerfen sind. Doch Chancen auf Schadensersatz gibt es eher beschränkt.

So lässt sich aus dem Umstand, dass das Stadion am Ende weit teurer kam, als ursprünglich geplant, nach Ansicht der Gutachter nicht automatisch ein Fehltritt des Ex-Chefs ableiten – schließlich gebe es keinen Hinweis darauf, dass man das Fußballrund auch günstiger hätte errichten können. Umso schwerer aber wiegt, dass Hillebrand die höheren Kosten „wiederholt bewusst vertuscht“ hatte, indem er mehrfach „fingierte“ Controllingberichte vorlegte.

Ebenso haarsträubend erscheint den Gutachtern, dass der geschasste GVE-Geschäftsführer millionenschwere Beraterhonorare an das Unternehmen Roland Berger zahlte, ohne detailliert zu dokumentieren, wofür das Geld eigentlich anfiel. Und doch: Schadensersatz, so heißt es, komme nur in Frage, wenn sich nachweisen lässt, was die Görg-Anwälte schwer vermuten: dass ein gerüttelt Maß an Einsatz der Berger-Leute nicht dem Stadion-Neubau galt, „sondern dem Fußballverein Rot-Weiss Essen zugute kam“.

Der Schaden könnte Millionenhöhe erreichen, doch was hilft’s: Ansprüche gegen Hillebrand auf diesem Feld „können heute mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr durchgesetzt werden“, notiert das Gutachten. Denn ein Großteil der Honorar-Zahlungen stammt aus 2008 und 2009, die Ansprüche wären schlicht verjährt. Selbst für 2010 stehen die Aussichten schlecht, weil Hillebrand für das Geschäftsjahr einst vom Aufsichtsrat entlastet wurde. Eher vorsichtshalber will die GVE dennoch klagen, um nicht fahrlässig Zahlungen zu riskieren.

Immerhin, ein möglicher Schadensersatz winkt bei dem sündhaft teuren Contracting-Vertrag, den der ehemalige GVE-Chef mit dem Energieriesen RWE für einige technische Anlagen im Stadion abschloss, um seinem Aufsichtsrat nicht erneut steigende Baukosten beichten zu müssen – davon jedenfalls sind die Rechtsgutachter überzeugt. Wie hoch der mögliche Schaden ausfällt, ist noch offen.

Ebenfalls problematisch für Hillebrand: Seine vertragliche Zusage an den Pächter des Saalbau-Restaurants „Wallberg“, diesen von möglichen finanziellen Risiken freizustellen. Diese Zusage, so das Gutachten, sei er ohne Not eingegangen. Wie in der NRZ berichtet, läuft hier bereits ein Verfahren gegen die GVE. Um sich Regress-Ansprüche zu sichern, kündigte deren Aufsichtsratschefin Barbara Rörig an, Hillebrand den Streit zu verkünden.

Alles in allem sieht Rörig die Linie des Aufseher-Gremiums bestätigt, obwohl noch ein drittes Rechtsgutachtern aussteht, das sich unter anderem mit der Frage befassen wird, ob man den Ex-GVE-Chef auch noch für die vermasselte Kündigung der stadtweiten Weberverträge mit der Firma Ströer zur Kasse bitten kann: „Herrn Hillebrand sind eine Vielzahl von schuldhaften Pflichtverletzungen zur Last zu legen“, so Rörig gestern in einer Stellungnahme, die hätten „in der Gesamtschau dessen fristlose Entlassung bei der GVE gerechtfertigt.“

Dabei habe der Aufsichtsrat „auch selbstkritisch diskutiert“, wie er seine Kontrollfunktion besser wahrnehmen könne. Baudezernentin Simone Raskob, so erfuhr die NRZ, weist allerdings den Vorwurf der Gutachter, sie habe das Gremium durch allzu beruhigende Aussagen „in die Irre geführt“, empört zurück. Sie ist überzeugt, den Anwälten teils schlampige Recherche und falsche Interpretationen nachweisen zu können, was ihre Rolle anging.

Dass man die Schuld ohnehin vor allem bei Ex-Chef Andreas Hillebrand sucht, scheint klar. Der habe, so wurde erst gestern im Aufsichtsrat bekannt, noch im Dezember 2014, als intern bereits Feuer unterm Dach war, eine Strafrechts- und Schadensersatz-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen.

Ein Schelm, der da Böses denkt.