Essen.. Das Planschbecken muss weg. So hat ein Gericht entschieden, nachdem sich eine Nachbarin über die “nachteilige bauliche Veränderung“ beschwert hatte.
Nicole Hemmer aus Heisingen darf ein Planschbecken, das sie während der Sommermonate für ihre Tochter (10) hinterm Haus aufgebaut hatte, nicht wieder aufstellen – ein Urteil des Landgerichtes Dortmund verbietet ihr das. Denn die Justiz befand, dass das Gummibecken (Maße 2,59 mal 1,79 Meter, Höhe 90 Zentimeter) eine „nachteilige bauliche Veränderung“ darstellt – obwohl es nur drei Monate im Jahr aufgestellt ist. „Diese Veränderung ist auch nachteilig“, erklärte die Erste Zivilkammer vor knapp vier Wochen, „da sich das Planschbecken, welches leuchtend hellblau ist, nicht in die Eigenart einer Ziergartenanlage einfügt.“
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Nicole Hemmer kommt alleine für Pflege auf
Das erregte den Unmut einer Nachbarin. Die Frau wandte sich ans Amtsgericht. Schaukel, Pool, außerdem ein Kirschbaum sowie ein Netzgehege für Katzen sollten weg. Das Amtsgericht wies die Klage ab, auch mit der Begründung, dass sowohl die Hausverwaltung sowie alle Nachbarn – außer der Klägerin – ausdrücklich die Spielanlagen für Kinder hinterm Haus begrüßten.
Die Frau wandte sich an die nächsthöhere Instanz – und gewann. Die Folge: Schaukel und Baum sind schon weg, den Pool hat Nicole Hemmer in den letzten Tagen abgebaut. „Wie kann man nur so ein kinderfeindliches Urteil fällen“, fragt sich die Mutter. Für die Instandhaltung und Pflege der Fläche hinterm Haus, die Nicole Hemmer nutzt, kommt sie alleine auf – und zahlt wegen des Pools vier Monate lang im Jahr eine erhöhte Wasserrechnung, berechnet wurde eine zusätzliche Wassermenge für eine halbe Person.
Streitwert zu gering für Bundesgerichtshof
Doch obwohl der Gummi-Pool nur wenige Monate im Jahr genutzt wird, befand das Gericht ausdrücklich: „Allein die saisonal begrenzte Aufstellung genügt, um von einer dauerhaften Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinne einer baulichen Anlage auszugehen“, heißt es im Urteil.
Gegen diese Rechtssprechung kann Nicole Hemmer nichts mehr machen: Für die nächsthöhere Instanz, den Bundesgerichtshof, ist der Streitwert zu gering. „Nächsten Sommer“, sagt die Mutter resigniert, „kann ich wohl nur noch einen Rasensprenger aufstellen.“ Ein andersfarbiger Pool würde übrigens nichts nützen, glaubt Nicole Hemmers Anwalt Frank Dehn: „Zu glauben, mit einem grünen Pool wäre es getan, wäre sehr weit interpretiert. Das Urteil muss im Zusammenhang gesehen werden – mit Schaukel, Baum und Katzengehege.“ Das Landgericht hatte sich, was die Schaukel angeht, auf frühere, vergleichbare Urteile berufen.